Die Beiträge in der GKV sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Der Hauptgrund? Die Ausgaben sind deutlich stärker gewachsen als die Einnahmen. Die daraus entstehenden Lücken mussten vor allem Versicherte und Arbeitgeber durch höhere Zusatzbeiträge schließen. Eine Folge: Die Beiträge zur Sozialversicherung haben längst die Grenze von 40 Prozent überschritten. Das Spargesetz soll jetzt helfen.
Vom FKG-Bericht zum Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Ausgabenspirale zu durchbrechen und die Beiträge zu stabilisieren. Ideen zur Umsetzung hat die „FinanzKommission Gesundheit“ (kurz FKG) geliefert. Von den 66 empfohlenen Maßnahmen der FKG hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt 43 in den ersten Referentenentwurf für das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ übernommen. Zwölf der 43 Maßnahmen hat das Ministerium dabei angepasst und zusätzlich einige eigene Maßnahmen aufgenommen, die die FKG nicht empfohlen hatte. Damit hat das Ministerium das größte Sparpaket der vergangenen 20 Jahre geschnürt. Dass das Ministerium nur gut zwei Wochen nach dem Kommissionsbericht einen Referentenentwurf vorlegt, ist bemerkenswert. Es zeigt, wie groß der Handlungsdruck auf die Politik geworden ist. Die TK begrüßt, dass der Gesetzgeber endlich die Initiative ergreift und eine wirksame Ausgabenbremse in den meisten Bereichen vorlegt.
Die Ausgaben sind der Schlüssel
Die FKG hat deutlich gemacht: Eine nachhaltige Stabilisierung geht nur über eine wirksame Dämpfung der Ausgaben – und zwar in allen großen Leistungsbereichen. Die Stabilisierung der Beiträge ist eine gemeinsame Aufgabe, die nur gelingt, wenn alle Beteiligten ihren Anteil leisten: die Krankenhäuser, die ambulant tätige Ärzteschaft, die Pharmaindustrie und natürlich auch die Krankenkassen. Politisch besonders heikel: Wie stark sollen Versicherte belastet werden und kommt der Staat seiner Finanzierungsverantwortung für versicherungsfremde Leistungen nach? An der richtigen Balance der Maßnahmen – also ob die Belastungen fair verteilt sind – wird sich die Akzeptanz des Entwurfs entscheiden. Die FKG hatte hier ein wirklich gelungenes Gesamtpaket vorgelegt.
Besonders gelungen ist der Gesetzesentwurf dort, wo zentrale FKG-Empfehlungen aufgegriffen werden. Zum Beispiel sollen Kostensteigerungen umfassend wieder an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Das ist ein zentraler Hebel für Beitragsstabilität und eine wichtige, richtige Weichenstellung. Ebenso werden Fehlentwicklungen insbesondere im ambulanten und stationären Bereich korrigiert, indem bestehende Fehlanreize gestrichen werden. So sollen im ambulanten Bereich die Sondervergütungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft werden. Damit werden doppelte Finanzierungen beendet, die keine nachweisbaren Verbesserungen in der Versorgung gebracht haben. Mit dieser und weiteren Maßnahmen im ambulanten Bereich soll die GKV allein im Jahr 2027 um 2,7 Mrd. Euro entlastet werden.
Auch im Krankenhausbereich geht der Entwurf einen wichtigen Schritt: Die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, die bislang häufig zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnrate geführt hat, soll abgeschafft werden. Im Krankenhausbereich insgesamt sollen die Beitragszahlenden 2027 um 5,1 Mrd. Euro entlastet werden.
Bei Arzneimitteln wäre noch mehr möglich
Insgesamt sollen auf der Ausgabenseite im Jahr 2027 rund 12 Milliarden Euro eingespart werden. Ein genauer Blick zeigt jedoch: Teilweise bleibt der Entwurf hinter den Möglichkeiten der Kommission zurück.
Bei den Arzneimittelausgaben besteht besonders hoher Handlungsdruck. Zwar wird mit der Einführung des dynamischen Herstellerabschlags ein auch langfristig wirksamer Preisdeckel geschaffen. Unverständlich bleibt aber, warum auf die besonders schnell wirksame Anhebung des eigentlichen Rabatts verzichtet und zudem sogar noch bestehende Kostendämpfer gestrichen werden, wie die gerade erst eingeführten AMNOG-Leitplanken oder der Kombinationsabschlag. Vielmehr hätte man in Kombination mehrerer Maßnahmen zuerst die Preise dämpfen und dann mit dem dynamischen Herstellerabschlag in Zukunft die Preisentwicklung kontrollieren müssen. Daher bleibt es im Pharmabereich beim Grundsatz: Nach der Reform ist vor der Reform.
Beitragszahlende werden weiter belastet
Seine problematische Verteilungswirkung kann der Entwurf aber bei der Belastung der Versicherten und Arbeitgeber entfalten, die mit 7,8 Milliarden Euro beteiligt sind. Dieser Punkt muss im Gesetzgebungsverfahren des Bundestags geklärt werden. Insbesondere die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist nicht nachvollziehbar, trifft sie eben nicht nur vermeintlich Wohlhabende, sondern die Tariflöhne in Industriebranchen ebenso wie die Arbeitgeber insgesamt. Hier muss die Koalition dringend korrigieren.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Zeitplan der Gesetzgebung ist ambitioniert: Schon am 29. April soll das Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Das erklärte Ziel: ein endgültiger Beschluss vor der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli. Die Politik hat den Ernst der Lage also erkannt und will Tempo machen. Der Entwurf ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess sollte er so weiterentwickelt werden, dass die vorhandenen Potenziale zur Ausgabendämpfung konsequent genutzt werden.
Mit dem Sparpaket kann die Diskussion um nachhaltig stabile GKV-Finanzen aber nicht am Ende sein. Unabhängig von den akuten geplanten Maßnahmen bleibt eine große Ungerechtigkeit im System: Für die versicherungsfremden Leistungen, die die GKV im Auftrag des Staates für ihn übernimmt, erhält sie keine ausreichende Erstattung. Allein die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger:innen würde die Beitragszahler um zwölf Milliarden Euro im Jahr entlasten. Die Finanzkommission hatte das übrigens explizit empfohlen.