Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, die Versorgungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln und neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschungsprojekte zu fördern. Zu diesem Zweck wurde 2016 von der Bundesregierung der Innovationsfonds als gesundheitspolitisches Förderinstrument ins Leben gerufen.
Von 2016 bis 2019 werden zukunftsweisende Projekte aus der Versorgungsforschung finanziell unterstützt. Die TK hat in bisher zwei Förderwellen für insgesamt 27 Projekte Förderzusagen erhalten (Stand April 2017). Vier davon betreut sie als Konsortialführerin, also federführend. Im Bereich der Versorgungsforschung erhielten bisher zehn Projekte mit TK-Beteiligung Förderzusagen – bei sieben Projekten ist das wissenschaftliche Institut der TK (WINEG) Konsortialpartner.
Das Ziel
Ziel des Fonds ist es, in neue Ideen für die Versorgung der Menschen in Deutschland zu investieren. Im Fokus stehen Vorhaben, welche die sektorale Aufteilung des Gesundheitswesens überwinden und über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, sagt beim BMC-Diskussionsforum im September 2015:
„Es ist längst überfällig, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Innovationsfonds die Möglichkeit haben, im größeren Rahmen Strukturdefizite, Prozessdefizite und Defizite in der Versorgungsforschung zu schließen.“
Viele Gedanken scheiterten daran, dass sie so klein waren, sodass aus ihnen keine Evidenz für eine Übertragung in die Regelversorgung generiert werden konnte. Das soll der Innovationsfonds ändern. Mit ihm sollen Projekte gefördert werden, die das Potenzial haben, nach einigen Jahren in die Regelversorgung zu kommen und ihre Qualität zu verbessern.
Was wird gefördert?
Ob ein Versorgungsprojekt für eine Förderung in Betracht gezogen wird, entscheidet der Innovationsausschuss anhand verschiedener Kriterien, die das Projekt erfüllen muss: Verbessert sich die Qualität und Effizienz der Versorgung? Werden gegebenenfalls Versorgungsdefizite behoben? Optimiert sich die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen und -einrichtungen sowie Berufsgruppen? Ist das Versorgungsmodell interdisziplinär oder fachübergreifend?
Auf dem Feld „neuer Versorgungsformen“ wird zwischen themenspezifischen und themenoffenen Projekten unterschieden. Thematische Schwerpunkte liegen dabei auf Versorgungsmodellen
- in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten,
- zur Arzneimitteltherapiesicherheit,
- für spezielle Patientengruppen, wie etwa Kinder oder Pflegebedürftige,
- zur Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health.
Eine gute Übersicht aller Projekte der ersten Förderwelle als Deutschlandkarte nach Themengebieten und Regionen bietet das Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/innovationsfonds.
Der Innovationsausschuss
Das zehnköpfige Gremium wird vom G-BA eingerichtet und verwaltet den Fonds. Er legt die Bekanntmachungen der Förderschwerpunkte und die Kriterien der Förderung fest. Auf Grundlage der Förderbekanntmachungen führt er sogenannte Interessenbekundungsverfahren durch. Die Entscheidungen des Ausschusses benötigen eine Mehrheit von sieben Stimmen. Vorsitz hat der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Die weiteren neun Mitglieder sind Vertreter der Krankenkassen, der Ärzteschaft, der Krankenhäuser, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Der Expertenbeirat
Die Aufgabe des Expertenbeirats ist es, wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand für den Innovationsausschuss beizusteuern. Er setzt sich zusammen aus Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis und wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen. Die insgesamt zehn Mitglieder des Beirats geben Empfehlungen zum Inhalt der Förderbekanntmachungen sowie zu den tatsächlichen Förderentscheidungen ab und begutachten die Förderanträge. Die Empfehlungen des Beirats müssen vom Innovationsausschuss berücksichtigt werden, die schlussendlichen Entscheidungen können abweichen, müssen aber schriftlich begründet werden. Der Expertenbeirat bündelt die Expertise und das Know-how unterschiedlicher wissenschaftlicher Felder und versorgungspraktischer Bereiche. Diese Heterogenität soll sich auch in der Bandbreite der geförderten Projekte wiederspiegeln und dabei helfen, Sektorengrenzen zu überwinden.
Die Fördermittel
Der Innovationsfonds wird aus gleichen Teilen mit je 150 Millionen Euro aus den Mitgliedsbeiträgen der Krankenkassen sowie 150 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds bestückt. Von den 300 Millionen Euro, die dem Fonds von 2016 bis 2019 jährlich zur Verfügung stehen, gehen 225 Millionen pro Jahr an die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen an die Förderung der Versorgungsforschung.
Eine Übersicht aller geförderten Projekte neuer Versorgungsformen und der Versorgungsforschung mit TK-Beteiligung finden Sie in unserem Portal Presse & Politik.
Weitere Informationen sowie eine Auflistung aller vom Innovationsfonds geförderten Projekte finden Sie auf den Internetseiten des G-BA: https://innovationsfonds.g-ba.de/.
Innovationsfonds-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern: Teledermatologie im ländlichen Raum – die DermaApp unterstützt bei der Behandlung von Neurodermitis.