Prof. Dr. Volker Möws

Das deutsche Gesundheitssystem braucht einen Innovationsschub!

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 erklärt TK-Politikchef Prof. Dr. Volker Möws die gesundheitspolitischen Forderungen der TK an die künftige Bundesregierung. Ein wichtiges Zukunftsthema für das gesamte Gesundheitssystem: Wie geht es mit der Innovationsförderung weiter?

Die Einrichtung des Innovationsfonds 2016 mit einem Fördervolumen von jährlich 300 Millionen Euro hat hier bisher viele fruchtbare Impulse gesetzt. Die TK hat ihre Expertise und operatives Know-how in die Projekte eingebracht und arbeitet darüber hinaus eng mit Start-ups aus dem Gesundheitsbereich zusammen.
In unserem gesundheitspolitischen Forderungspapier anlässlich der nahenden Bundestagswahl 2017 setzen wir uns auch für die Stärkung neuer Versorgungsformen ein. Dabei begegnen wir vielen innovativen Versorgungsprodukten, doch nicht alle kommen im ersten Gesundheitsmarkt an. Hier ist Starthilfe gefordert!

Volker Möws war bis Juni 2024 Leiter des Geschäftsbereichs „Politik und Kommunikation“ der TK.

Genauso wie die Mobilität, die Kommunikation oder die Wirtschaft ist das Gesundheitswesen einem stetigen Wandel ausgesetzt. Indem technisch immer mehr möglich ist und auch tatsächlich digital nachgerüstet wird, eröffnen sich uns ganz neue Möglichkeiten in allen Lebenswelten. So auch in der Gesundheitsversorgung.

Für und Wider des Innovationsfonds

Um innovative Versorgungsprodukte zu fördern, wurde 2016 der Innovationsfonds geschaffen. Stark vereinfacht handelt es sich dabei um einen Topf, aus dem Versorgungsforschungsprojekte oder neue Versorgungsformen – nachdem sie eingehend geprüft wurden – Fördergelder erhalten können. So weit, so gut. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass dieser Fonds nicht in der Lage ist, den Innovationsstau nachhaltig aufzulösen. Damit ihre Projekte berücksichtigt werden, müssen die Antragssteller ein sehr bürokratisches Verfahren durchlaufen. Der Haken: Das Fördersystem stellt nicht sicher, dass am Ende die beste Idee den Zuschlag bekommt. Stattdessen werden die Projekte gefördert, die die Interessen der involvierten Parteien berücksichtigen. Vielversprechende Ideen bleiben dadurch auf der Strecke – vielleicht hätten gerade sie unseren Versicherten einen wirklichen Mehrwert gebracht.

Wir brauchen frischen Wind und Auftrieb für Versorgungsinnovationen

Die Laufzeit des Innovationsfonds ist auf vier Jahre angelegt. Wie geht es danach weiter mit der Innovationsförderung? Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, eine neue Regelung zu schaffen. Innovationsförderung sollte in unseren Augen auf Dauer angelegt sein, unbürokratisch und wirtschaftlich funktionieren und wettbewerblich organisiert sein. Aus unserer Sicht müssen die Krankenkassen selbst in gute Ideen investieren. Statt des Innovationsfonds schlägt die TK deshalb ein sogenanntes „Innovationsbudget“ vor. Jede gesetzliche Krankenkasse sollte neue Versorgungsprodukte mit mindestens 2,50 Euro pro Jahr und Versicherten fördern.[1] Kassen, die nicht fördern, geben das Budget an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der das Geld auf diejenigen verteilt, die mehr investieren als sie müssten.

Die Vorteile des Innovationsbudgets liegen auf der Hand: Es stellt ein festes Ausgabenziel für Krankenkassen dar. Die Förderung neuer Versorgungsformen ist somit klar vorgegeben, dauerhaft angelegt und nicht an bestimmte Produkte gebunden. Auch die Wahl der Vertragspartner ist nicht eingeschränkt. Beim Innovationsfonds wird zu vorgegebenen Fristen und in sogenannten Wellen gefördert. Dagegen ermöglicht das Innovationsbudget eine deutlich schnellere Umsetzung. Das ist gerade in digitalen Zeiten enorm wichtig, denn die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens muss sich an die kurzen Innovationszyklen anpassen.

Mit dem Innovationsbudget entsteht ein Wettbewerb um die besten Ideen, denn jede Krankenkasse möchte ihre Versicherten bestmöglich versorgt wissen. Und die besten Ideen gestalten das beste Gesundheitswesen. Die Politik ist gefordert, den Rahmen zu schaffen, in dem wir ein modernes Gesundheitswesen gestalten können.

[1] Den Rahmen, was gefördert wird, bilden ganz konkret die Verträge für besondere Versorgung nach § 140a sowie Modellvorhaben nach § 63 des SGB V.


Weiterlesen:

„Innovationsbudget“: Frischer Wind für neue Versorgungsformen – die vollständige Position im TK-Pressecenter.

Alle gesundheitspolitischen Forderungen der TK anlässlich der Bundestagswahl in unserem Portal „Presse & Politik“.

Welche Projekte mit TK-Beteiligung werden derzeit vom Innovationsfonds gefördert? Einen Überblick gibt es hier.



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Katharina Lemke

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