Thomas Ballast

Ein Mausklick ersetzt den gelben Schein

Was immer schon so war, muss nicht immer so bleiben: Die TK treibt das Projekt digitale Krankmeldung konsequent voran. Das ist bequemer für alle Beteiligten und schont unsere Aktenordner und Papierkörbe.

Wenn Grippe und Co den Weg an den Schreibtisch unmöglich machen, löst das in der Regel einen aufwendigen Prozess aus. Arbeitnehmer bekommen im Krankheitsfall ihre AU-Bescheinigung vom Arzt in dreifacher Ausführung – zur Vorlage bei der Krankenkasse, bei dem Arbeitgeber und für die eigenen Unterlagen.

Jährlich 75 Millionen Krankmeldungen

Jährlich werden bundesweit ungefähr 75 Millionen Krankmeldungen ausgestellt. Allein die TK erhält und digitalisiert jährlich rund zehn Millionen AU-Bescheinigungen. Als Kasse stellten wir uns die Frage, wie der Arbeitsunfähigkeitsprozess schneller und transparenter gemacht werden kann. Wir setzen dabei auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Schon im September 2017 startete die TK mit teilnehmenden Ärzten aus Schleswig-Holstein und Hamburg das Projekt digitale Krankschreibung (eAU): Der gelbe Schein wird ganz einfach per Mausklick elektronisch an die TK übermittelt. Seit Juni 2018 können auch Ärzte aus Nordrhein-Westfalen am eAU-Projekt teilnehmen.

So funktioniert die digitale Krankmeldung:

Nun geht die TK den nächsten Schritt: Als erste Arbeitgeber sind die TK selbst und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) an das Projekt eAU angebunden. Allein bei der TK erreichen wir damit rund 6.100 Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem UKSH kommen wir insgesamt auf rund 9.500 Arbeitnehmer.

Stimmt der Patient in der Arztpraxis einer digitalen Übermittlung der Krankmeldung zu, leitet die Krankenkasse nach Anfrage des teilnehmenden Arbeitgebers die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter. Die Diagnosen werden selbstverständlich nicht weitergegeben. Die Mitarbeiter müssen sich dann nur noch mündlich bei ihrem Arbeitgeber krank melden.

Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und der TK erfolgt nach den bestehenden Regelungen durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Mit der digitalen Krankschreibung ist uns ein weiterer Schritt sowohl im Sinne unserer Versicherten als auch im Sinne der Ärzte und Arbeitgeber gelungen.

So verbessern wir einerseits die Versorgung unserer Versicherten und bauen gleichzeitig Bürokratie ab: ein weiterer Beitrag für schnellere und transparente Prozesse.


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1 Kommentar

  • Thomas Nagel

    Sie schreiben: „Stimmt der Patient in der Arztpraxis einer digitalen Übermittlung der Krankmeldung zu, leitet die Krankenkasse nach Anfrage des teilnehmenden Arbeitgebers die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter.“ Was passiert wenn der Patient _nicht zustimmt_ ? Bleibt es dann beim bisherigen Verfahren?
    Weiter: der Arbeitgeber muss die aAU-Daten beim Kommunikationsserver abrufen. Wer betreibt diesen Kommunikationsserver? Hat jede Krankenkasse einen eigenen? Warum nehmen Privatpatienten und Minijobber nicht auch teil?
    So bleibt das ja ein Torso, oder?