Dr. Jens Baas

GKV-Sparpaket: Vom großen Plan ist zu wenig übriggeblieben

Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag das GKV-Sparpaket beschließen. Der ursprüngliche Plan war gut, das Gesetz greift am Ende aber zu kurz – auch wegen großen Lobbydrucks. TK-Chef Dr. Jens Baas nennt drei große Probleme.

Es sollte der erste große Befreiungsschlag für die angespannten GKV-Finanzen werden: Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist als eines der wichtigsten Gesetze im Bereich Gesundheit an den Start gegangen. Und das war mehr als überfällig, nachdem die Beitragssätze in den vergangenen Jahren nur eine Richtung kannten: nach oben. Jetzt, da der Prozess fast abgeschlossen ist, muss man leider feststellen: Vom großen Plan ist zu wenig übriggeblieben.

Die FinanzKommission hat gut vorgelegt

Dabei waren die Startvoraussetzungen gut. Das Problembewusstsein schien endlich da zu sein, als die Bundesregierung und Gesundheitsministern Nina Warken die FinanzKommission Gesundheit (FKG) einberufen hatte. Die Expertinnen und Experten rund um Wolfgang Greiner, Leonie Sundmacher und Ferdinand Gerlach haben dann Ende März ein rundes und ausgewogenes Paket an Vorschlägen vorgelegt, das allen Beteiligten viel abverlangt hätte.

Für die Stabilität der GKV-Finanzen wäre das ursprüngliche Sparpaket aber immens wichtig gewesen. Es lagen immerhin Vorschläge mit einem gesamten Einsparvolumen von 40 Milliarden Euro im Jahr vor. Damit wären für die nächsten Jahre nicht nur stabile Beiträge möglich gewesen, sondern sogar Beitragssatzsenkungen – eine dringend notwendige Entlastung für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und die Grundvoraussetzung, um im zweiten Schritt echte Reformen anzugehen.

Der Gesetzentwurf hat drei große Schwachstellen

Die nächsten Schritte stimmten schon deutlich weniger optimistisch: Aus dem FKG-Bericht wurde erst der Referentenentwurf und dann der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf, der aktuell im Bundesrat und im Bundestag beraten wird. Viel vom ursprünglichen Potenzial des FKG-Berichts ist dabei leider verloren gegangen. Drei Probleme zeigen das besonders:

  1. Das Paket ist unter starkem Lobbydruck zusammengeschrumpft. Von den bis zu 40 Milliarden Euro Entlastungen, die mit den FKG-Maßnahmen möglich gewesen wären, sind im Kabinettsentwurf nur noch maximal 16,3 Milliarden Euro übrig. Wenn sich die aktuellen Schätzungen zur Finanzlage bestätigen, klafft in der GKV aber im nächsten Jahr schon eine Lücke von über 18 Milliarden Euro. Wenn es so kommt, wird es trotz Sparpaket weitere Beitragssatzerhöhungen geben.
    Und ob es bei den 16,3 Milliarden bleibt, ist auch nicht sicher. Die finalen Beratungen im Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Die Verhandlungen laufen und die aktuellen Diskussionen legen nahe, dass der Ernst der Lage bei vielen offensichtlich noch nicht angekommen ist.
  2. Das Paket verteilt die Belastungen einseitig. Die Expertenkommission hat ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das die Belastungen breit auf alle einzelnen Bereiche verteilt hätte. Davon ist – ebenfalls auch dank intensiver Lobbyarbeit – nicht mehr viel übrig: Während etwa der Anteil der Pharmaindustrie immer kleiner wurde, wuchs der Beitrag, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahler leisten sollen, also Versicherte und Arbeitgeber. Genau diejenigen, die man mit dem Gesetz vor weiter steigenden Beiträgen schützen wollte. Während ihr Anteil in den FKG-Plänen bei 11 Prozent lag, sind es im Kabinettsentwurf 26 Prozent – statt jedem zehnten sollen sie also nun mehr als jeden vierten Euro aufbringen – und nicht nur für die Pharmabranche, sondern auch für den Bund „einspringen”. Das führt uns zum dritten großen Problem.
  3. Der Staat zieht sich noch stärker aus seiner Verantwortung. Anstatt endlich kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld zu zahlen, kürzt die Bundesregierung sogar die jährliche Ausgleichszahlung, für versicherungsfremde Leistungen, die die Krankenkassen für den Staat übernehmen. Statt sich wie im FKG-Vorschlag mit 30 Prozent zu beteiligen, plant der Bund also den Griff in die Tasche der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und will auf deren Kosten jährlich 1,75 Milliarden Euro sparen.

Bleibt es bei dem jetzigen unglücklichen Flickwerk, dann gilt bald: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.

Das Spargesetz ist die eine große Chance – auf eine Trendwende in der Beitragsentwicklung und auf die Vorbereitung echter Reformen. Diese enorme Verantwortung müssen alle Beteiligten im Blick behalten: Die Devise muss lauten „Ausgaben bremsen“ – und es ist völlig absurd, dass tatsächlich noch diskutiert wird, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler so noch weiter zu belasten und die GKV insgesamt zu schwächen, denn dies würde zur Abwanderung gutverdienender Versicherter aus dem Solidarsystem führen. Bleibt es bei dem jetzigen unglücklichen Flickwerk, dann gilt bald: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.



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