In Deutschland ist eine verpflichtende sechsmonatige Lagerhaltung aktuell nur für Rabatt-Arzneimittel vorgesehen. Gleichzeitig ist in den Medien immer wieder von Lieferengpässen die Rede – die Pharmaindustrie macht dafür unter anderem die Rabattverträge verantwortlich. Gesundheitsökonom Prof. Afschin Gandjour ordnet die Debatte ein.
Prof. Afschin Gandjour, Gesundheitsökonom und Professor für Gesundheitsmanagement an der Frankfurt School of Finance & Management
Prof. Gandjour, Sie haben kürzlich eine Studie dazu veröffentlicht, wie kosteneffektiv eine sechsmonatige Bevorratung von Arzneimitteln ist. Was hat den Anstoß für diese Analyse gegeben?
Den Ausgangspunkt bildeten Medienanfragen zum Thema Arzneimittellieferengpässe, unter anderem im Rahmen meiner Tätigkeit als Gesundheitsexperte für die Verbrauchersendung hr-MEX des Hessischen Rundfunks. Dadurch habe ich mich immer intensiver mit den Ursachen der Engpässe und möglichen Gegenmaßnahmen beschäftigt.
Hinzu kam die damalige politische Diskussion: Als ich mit der Analyse begann, sah der Gesetzentwurf lediglich eine dreimonatige Bevorratung von Arzneimitteln vor. Das gab mir den Anstoß, systematisch zu untersuchen, wie viele Lieferengpässe sich durch unterschiedliche Vorratsdauern vermeiden lassen und bis zu welcher Dauer eine Bevorratung kosteneffektiv ist.
Zur Person
Afschin Gandjour ist Arzt, Gesundheitsökonom und Professor für Gesundheitsmanagement an der Frankfurt School of Finance & Management. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Gesundheitsökonomie, Kosten-Nutzen-Analyse, Arzneimittelpreisgestaltung und Gesundheitspolitik. Seine Analyse zur Arzneimittel-Lagerhaltung ist hier zu lesen.
Was waren Ihre wichtigsten Erkenntnisse?
Rund 70 Prozent der untersuchten Lieferengpässe dauern höchstens sechs Monate an und könnten grundsätzlich durch einen entsprechenden Vorrat überbrückt werden. Da die gesetzliche Pflicht jedoch nur rabattierte Arzneimittel erfasst, die in der Regel patentfrei sind, dürfte sie bezogen auf sämtliche Lieferengpässe grob etwa die Hälfte verhindern.
Aus dem, was die sechsmonatige Lagerhaltung kostet und was dafür an gesundheitlicher Lebensqualität zurückgewonnen wird, wenn Patientinnen und Patienten ohne Einschränkungen therapiert werden können, ergibt sich ein durchaus positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Unter den Modellannahmen wären sogar noch längere Lagerzeiträume kosteneffektiv. Voraussetzung ist allerdings ein professionelles Bestandsmanagement, damit die Arzneimittel rechtzeitig umgeschlagen werden und möglichst wenig Ware verfällt.
Rund 70 Prozent der untersuchten Lieferengpässe dauern höchstens sechs Monate an und könnten grundsätzlich durch einen entsprechenden Vorrat überbrückt werden.
Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für den Gesetzgeber?
Die seit 2023 gesetzlich geltende sechsmonatige Bevorratung sollte beibehalten und ihre tatsächliche Wirkung anhand realer Versorgungsdaten regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber prüfen, ob die Pflicht gezielt auf weitere Arzneimittel, die eine entscheidende Rolle in der Versorgung spielen, ausgeweitet werden kann, zum Beispiel auf Kinder-Arzneimittel.
Kurzfristig ist die Bevorratung ein besonders wirtschaftlicher Hebel: Sie schafft vergleichsweise schnell einen wirksamen Sicherheitspuffer und dürfte wesentlich weniger Mittel erfordern als breit angelegte Preiserhöhungen oder der Aufbau neuer Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa. Eine Rückverlagerung der Produktion ausgewählter kritischer Wirkstoffe kann langfristig sinnvoll sein, ist jedoch teuer, dauert mehrere Jahre und sollte europäisch koordiniert erfolgen.
Weitere Informationen
Im Dezember 2025 hat die TK den „Lieferklima-Report 2025 – Logistik, Lagermengen und Lieferketten“ veröffentlicht. Dieser betrachtet die Effekte des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) und wirft einen Blick auf die Arzneimittel-Lagerhaltung in Deutschland. Ein Blick in die Lager von Vertragspartnern ergab, dass der Mindestvorrat zu etwa 80 Prozent eingehalten wurde. Regelmäßige Prüfungen bestätigten diesen hohen Stand der Bevorratung auch im Jahr 2026.