Prof. Dr. Volker Möws

Zur Sprechstunde oder ins Krankenhaus?

Immer mehr medizinische Behandlungen liegen an der Grenze zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung. Da ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Zahl der „Kurzzeit-Patienten“ in den Krankenhäusern steigt. Mit sogenannten Hybrid-DRG will die TK die Trennung zwischen Praxis und Krankenhaus lockern und die Verteilung der Patienten künftig besser steuern.

Es gibt Behandlungen, zum Beispiel den Eingriff bei einem Kreuzbandriss, die kann mein Arzt ambulant in seiner Praxis durchführen. Ich könnte dafür allerdings auch in die nächstgelegene Klinik gehen. Beide Bereiche erbringen die gleichen Leistungen. Wo liegt also der Unterschied?

Fehlanreize in der Patientenversorgung

Die gesetzlichen Vorgaben zur ambulanten und stationären Versorgung wurden in den letzten Jahren immer wieder überarbeitet. Dadurch sind verschiedene Abrechnungsbedingungen und verschieden hohe Vergütungen entstanden. Anders gesagt: Wie viel eine Behandlung einbringt, hängt davon ab, ob ein und derselbe Eingriff in einer Arztpraxis oder in den Räumen einer Klinik durchgeführt wird. Für den Patienten ist das letztendlich egal. Der Unterschied für die Ärzte besteht darin, dass beide Szenarien mit anderen Eurobeträgen vergütet werden.

Volker Möws war bis Juni 2024 Leiter des Geschäftsbereichs „Politik und Kommunikation“ der TK.

Gleiches Geld für gleiche Leistung

Es wird Zeit, diese Fehlanreize zu beseitigen und den tatsächlichen Behandlungsgrund wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür müssen die ambulanten und stationären Vergütungssysteme für geeignete Bereiche angeglichen werden, frei nach dem Motto „Gleiches Geld für gleiche Leistung“. Die TK schlägt vor, sogenannte Hybrid-DRG einzuführen. DRG ist eine Abkürzung des englischen Begriffs „diagnosis related groups“, auf Deutsch diagnosebezogene Fallgruppen. Der Zusatz „Hybrid“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die medizinischen Eingriffe sowohl von niedergelassenen Ärzten als auch von Klinik-Ärzten betrachtet werden sollen. Mit den Hybrid-DRG soll es einen pauschalen Eurobetrag für einen medizinischen Eingriff geben, egal wo er durchgeführt wird und wie lange sich der Patient im Krankenhaus aufgehalten hat. Begleitet werden muss dieses Vorhaben natürlich von einer Qualitätssicherung.

Wenn es gelingt, die strikte Trennung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten aufzuheben, kann das die Versorgung der Patienten langfristig verbessern. Dafür setzen wir als Techniker Krankenkasse uns in unseren Forderungen für die 19. Legislaturperiode ein.


Der Bundestagswahl-Countdown auf Wir Techniker:

TK-Chef Dr. Jens Baas: „Wann, wenn nicht jetzt? Das erwarte ich von der nächsten Bundesregierung.“

Datenverfügbarkeit zur Verbesserung der Versorgung: „Wie wir Big Data für die Versorgung nutzen können. Und müssen.“


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