Michelle Mantey

„Es braucht Beweise“: So wehrt man sich gegen Cybermobbing

Das Internet ist kein straffreier Raum, doch oftmals ist das vielen gar nicht bewusst. In den Webinaren „Law4School“ lernen Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte, wie man sich mit Hilfe des Gesetzes gegen Mobbing im Netz wehren kann.

Mit wenigen Klicks ein Leben zerstören – das ist leider schnell passiert. So wie im Fall einer Schülerin, die eines Tages eine Nachricht auf ihr Handy bekam und ihren Augen kaum traute: Jemand hatte ihr Gesicht auf ein Nacktbild retuschiert und es unter ihren Mitschülerinnen und Mitschülern verbreitet. Dieses Bild verfolgte sie nicht nur im Internet, sondern auch in der Schule. Sie wurde gehänselt und beleidigt.

Gesa Stückmann

„Das Internet kann man nicht abschütteln“, sagt Rechtsanwältin Gesa Stückmann, der dieser Fall begegnete – und viele weitere ähnlicher Art. Stückmann leitet das Webinar „Law4School“ in Kooperation mit der TK. Dort lernen Schülerinnen und Schüler, wie sie sich gegen Mobbingangriffe im Internet juristisch wehren können.

Ein Viertel der von Cybermobbing betroffenen Kinder und Jugendlichen haben Suizidgedanken*

Unter Mobbing versteht man das über einen längeren Zeitraum andauernde absichtliche Beleidigen, Bedrohen und Belästigen anderer. Das Internet ist mittlerweile fester Bestandteil im Alltag der Kinder und Jugendlichen. Die Folge: Mobbing findet nicht mehr nur auf dem Pausenhof statt, sondern verlagert sich – via Tablet und Smartphone – auch in den „Cyberspace“.

Bildschirm an, die Liveübertragung startet. Gesa Stückmann spricht per Videokonferenz zu den Schulklassen. Heute sind rund 150 Schülerinnen und Schüler der siebten und achten Klassenstufen aus Mainz dabei. Schnell wird deutlich, dass die meisten Schülerinnen und Schüler in mehreren sozialen Netzwerken aktiv sind. WhatsApp, Instagram und TikTok werden von fast allen genannt. Doch was als Plattform zum Austausch mit Freundinnen und Freunden dient, kann für einige zum Albtraum werden.

Anhand realer Beispiele aus Stückmanns beruflicher Praxis werden den Jugendlichen die Folgen von Cybermobbing erläutert. So wie im Fall der Schülerin mit dem fingierten Nacktfoto: Sie versuchte, sich das Leben zu nehmen. Doch zum Glück überlebte sie und setzte sich mit der Hilfe von Gesa Stückmann gegen ihre Peiniger durch.

Abmahnungen, Geldstrafen, Vorstrafen: Das droht bei Cybermobbing

„Das wichtigste Mittel im Kampf gegen Cybermobbing sind Beweise“, erklärt die Rechtsanwältin den Schülerinnen und Schülern. Sind die Schikanen dokumentiert, kann eine Anwältin oder ein Anwalt agieren und beispielsweise eine Abmahnung verschicken. Anwaltskosten, Arztkosten und eine Entschädigung zahlen die Personen, die für die Cyberattacken per Rechtsprechung verantwortlich sind. Das kann sehr teuer werden.

Die meisten der Webinar-Teilnehmenden gingen davon aus, dass die Eltern in die Pflicht genommen würden. „Falsch“, berichtigt Gesa Stückmann und erklärt, dass im Zivilrecht auch Minderjährige für ihre Strafen selbst zahlen müssen. Welche Konsequenzen das für das weitere Berufsleben haben könnte und unter welchen Umständen das Verhalten im Netz eine Vorstrafe nach sich ziehen kann, berichtet sie eindrücklich.

Ein Klick verändert Leben

Anhand der vielen Beispiele wird den Schulklassen klar, dass Mobbing und Cybermobbing für alle Beteiligten weitreichende Konsequenzen haben kann. Ziel des Onlineseminares ist es, präventiv gegen Cybermobbing vorzugehen und gleichzeitig betroffenen Personen, Möglichkeiten zur Verteidigung aufzuzeigen. Für die Klassen gibt es zum Schluss noch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen. Die wichtigste Erkenntnis dürfte sein, dass der Gesetzgeber durchaus dabei helfen kann, sich vor den andauernden Attacken zu schützen – eine Erkenntnis, die Leben verändern kann.

 



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