Ronja Rohlf

Behandlungsfehler: „Alle Beteiligten sollten an einem Strang ziehen“

6.361 Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler verzeichnete die TK allein im Jahr 2019 – Tendenz steigend. Die Aufklärung dieser Fälle gilt als enorm langwierig. TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau erklärt die Problematik.

Herr Soltau, wie häufig sind Behandlungsfehler?

Jährlich gibt es in Deutschland rund 20 Millionen Krankenhauspatienten. Geschätzt kommt es bei diesen Behandlungen zu ein bis zwei Millionen unerwünschten Ereignissen. Dazu gehören etwa 200.000 Behandlungsfehler und 20.000 vermeidbare Todesfälle. Das zeigt: Es gibt ein großes Potenzial, unnötiges Leid zu vermeiden. Nicht umsonst hat in der TK das Thema Patientensicherheit einen hohen Stellenwert: Oft werden Betroffene nach einem Behandlungsfehler zum zweiten Mal Opfer – aufgrund langwieriger und teurer Auseinandersetzungen mit dem Gesundheitssystem.

TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau

Was können Patienten unternehmen, die vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein?

Leider ist es so, dass in den wenigsten Fällen tatsächlich Fehler nachgewiesen werden können. Wenn sich ein Versicherter bei uns meldet, wird zuerst der Sachverhalt aufgenommen. Der Versicherte liefert uns die medizinischen Unterlagen, oder sie werden von den Kliniken angefordert. Im nächsten Schritt lassen wir ein medizinisches Gutachten erstellen, in dem der Verdacht bestätigt wird oder eben im Sand verläuft. Leider haben viele Ärzte Angst, Fehler zuzugeben. Nicht selten sind auch einfache Kommunikationsprobleme in der täglichen Arbeit die Ursache: Wenn zum Beispiel die Schrift des Arztes vom medizinischen Personal nicht richtig entziffert wird, woraufhin der Patient ein falsches Medikament verabreicht bekommt.

Was, wenn der erste Verdacht sich bestätigt?

Wenn das Gutachten den Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, melden wir bei dem Haftpflichtigen den Schaden an. Der Versicherer lässt in diesen Fällen oftmals ein eigenes Gutachten erstellen, das häufig dem ersten Gutachten widerspricht. Liegen zwei gegenteilige Gutachten vor, steht Aussage gegen Aussage und der Fall geht meist vor Gericht. An diesem Punkt ist es nicht selten, dass ein drittes, in diesem Fall das Gerichtsgutachten, erstellt wird. So gehen häufig die Jahre ins Land, ohne dass der Fall abgeschlossen werden kann. Wir haben es also mit einem extrem langwierigen Prozess zu tun.

Was macht die Aufklärung so schwierig?

Es geht ganz einfach um sehr viel Geld. Wenn Behandlungsfehler tatsächlich nachgewiesen werden, sind die schlussendlichen Schadenersatzzahlungen sehr hoch. Nehmen wir zum Beispiel den Fall, dass ein Kind durch Komplikationen bei der Geburt geistig behindert zur Welt kommt: In so einem Fall sprechen wir über Summen in Millionenhöhe. Der Versicherer möchte daher den Schaden möglichst gering halten und setzt alles dran, um seine eigene Haftung in Frage zu stellen. Ein weiteres Problem: Richter sind oft keine medizinischen Fachleute. So muss zuerst ein Gerichtsgutachten von Experten erstellt werden, was viel Zeit in Anspruch nimmt und das Verfahren weiter verzögert. Besonders schlimm ist, wenn Versicherer auf Zeit spielen, bis die Kläger aufgeben. Das kommt vor. Die grundlose Verzögerung der Regulierung von Schadensersatzansprüchen sollte daher verhindert und sanktioniert werden.

Was muss sich Ihrer Meinung nach ändern?

Mein Wunsch wäre, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und zu ihrer Verantwortung stehen. Im Idealfall einigen sich die Parteien schnell und gütlich außerhalb des Gerichts. Leider ist dies aber die Ausnahme. Eine Lösung wären hier sogenannte Mediationen, welche Rechtsstreits deutlich verkürzen. Diese sollten im Medizinrecht obligatorisch werden. Auch müsste die Justiz ihren Sachverstand auf diesem Feld ausbauen, beispielsweise mit zusätzlichen Spezialkammern an den Gerichten. Wünschenswert wären zudem Erleichterungen beim Nachweis eines Behandlungsfehlers: Eine sogenannte Beweislastumkehr, bei welcher der Arzt seine Unschuld beweisen muss, würde schon helfen.

Im Idealfall einigen sich die Parteien schnell und gütlich außerhalb des Gerichts. Leider ist dies aber die Ausnahme.

Alle Beteiligten sollten ihr Augenmerk darauf legen, aus den Fehlern zu lernen und sich gemeinsam um eine schnellere Aufklärung zu bemühen. Um die Patientensicherheit auch in Pandemiezeiten zu erhöhen, wurde beispielsweise das sogenannte Critical Incident Reporting System (CIRS) mit Unterstützung der TK erstmals für alle Nutzer geöffnet. CIRS ist ein Berichtssystem zur anonymisierten Meldung von kritischen Ereignissen. Patienten haben dadurch ab sofort online die Möglichkeit, anonymisiert von ihren Erfahrungen zu berichten.
Als letzten Punkt könnte die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung bei Schäden durch medizinische Behandlungsfehler – geeignete Verfahrensregeln vorausgesetzt – die vorurteilsfreie Analyse von Fehlern unterstützen. Ein sogenannter Härtefallfonds würde hier zum Beispiel Entlastung schaffen und Leid reduzieren.

Weitere Infos

Insgesamt hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 14.553 Gutachten zu möglichen Behandlungsfehlern verfasst.  In jedem vierten Fall wurden Fehler mit Schadensfolge bestätigt, was einen Anstieg von knapp sechs Prozent innerhalb eines Jahres bedeutet.
Information und Aufklärung über Behandlungsfehler bietet der „Wegweiser Behandlungsfehler“ sowie die Seite „Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern“ der TK.



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