Was wählen?
Alle sechs Jahre können Sie als TK-Mitglied direkt mitbestimmen beim Thema Gesundheit. Ihre Stimme entscheidet, wer sich bei Ihrer Krankenkasse für Ihre Interessen einsetzen soll, wenn es beispielsweise um die Verwendung Ihrer Beitragsgelder, um die Wahl des Kassenvorstands oder um zusätzliche Leistungen für Sie als TK-Versicherte geht.
Warum wählen?
Das Prinzip lautet: Wer Beiträge zahlt, darf auch mitbestimmen! Und so sind in diesem Jahr neben Ihnen rund 8,6 Millionen Mitglieder bei der TK zur Sozialwahl aufgerufen. Mit Ihrer Teilnahme stärken Sie nicht nur den Einsatz für Ihre eigenen Belange in der Gesundheitsversorgung, sondern auch die demokratische Teilhabe in Deutschland. Die Politik gibt mit Gesetzen zwar den Rahmen für unsere Gesundheitsversorgung vor, ausgestaltet wird er aber dank des Selbstverwaltungsprinzips von Menschen, die selbst aus der Mitte der Versicherten kommen und sich für diese stark machen.
Wen wählen?
Bei der Sozialwahl stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Verwaltungsrat. 2023 treten bei der TK vier Listen an. Hier stellen sie ihre Forderungen und Kandidierenden vor:
Wann und wie wählen?
Gehören Sie eher zu den Kurzentschlossenen, checken Sie selten den Briefkasten oder legen Sie Post gerne erstmal beiseite? Dann gibt es gute Nachrichten: Es ist noch nicht zu spät, Ihre Stimme abzugeben.
Abstimmen können Sie online oder per Briefwahl. Beides ist in den Wahlunterlagen ausführlich beschrieben. Stichtag ist der 31. Mai. Bis 23:59 Uhr muss Ihre Stimme digital oder auf dem Postweg bei der TK eingegangen sein. Aber warum warten, am besten wählen Sie gleich jetzt!
Übrigens: Auch die Versicherten, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) wählen bis zum 31. Mai ihre Vertreterversammlung. Haben Sie zwei Briefe bekommen, von der DRV Bund und der TK, sind Sie in beiden Fällen wahlberechtigt – mit jeweils einer Stimme pro Umschlag.