Prof. Dr. Volker Möws

Guter Ansatz mit Luft nach oben

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will was bewegen. Und das so schnell wie möglich. Der erste Gesetzesentwurf nimmt sich gleich der Finanzierung an: es trägt den klingenden Namen „Versichertenentlastungsgesetz“. Was bedeutet das für Kassen und Versicherte? Eine Analyse von TK-Politikchef Volker Möws.

Keine Frage: Jens Spahn packt wichtige Themen an. Ärztliche Versorgung, Pflege und Digitalisierung – die drängendsten Themen im Gesundheitswesen stehen ganz oben auf der Agenda im Gesundheitsministerium.
Auch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte Spahn bereits in seiner Regierungserklärung zur Priorität. Nun macht er Ernst.

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden notwendige Reformen in die Wege geleitet. Wir begrüßen die schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrags und die konsequente Klarstellung der Koalition zu den obligatorischen Anschlussversicherungen. Allerdings sollte die politische Diskussion zu einem möglichen Abbau der Finanzreserven bei den Krankenkassen mit Bedacht geführt werden: Sowohl die Ursachen als auch die Lösung der sehr ungleich verteilten Rücklagen sind im Risikostrukturausgleich (RSA) zu finden.

Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags – die Zeit drängt!

Die Koalition hat eine schnelle Rückkehr zur sogenannten Parität in der Finanzierung der GKV vereinbart. Die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer dürfen sich schon einmal freuen: Ab dem 1. Januar 2019 sollen Arbeitgeber und Versicherte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder in gleichem Maße tragen.

Für die Arbeitgeber ergibt sich daraus eine zusätzliche finanzielle Belastung: 5,5 Milliarden Euro sollen Arbeitnehmer durch die Rückkehr zur Parität sparen, der Mehraufwand liegt bei den Arbeitgebern. Auch die Rentner profitieren – in ihrem Fall soll entsprechend die Rentenversicherung den hälftigen Beitrag übernehmen. Das bedeutet eine höhere Nettorente; das BMG rechnet hier mit 1,4 Milliarden Euro mehr für die Rentner.
Am Ende der Rechnung stehen insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro Entlastung für die Versicherten. Will die Koalition den 1. Januar 2019 halten, muss sie sich beeilen: Arbeitgeber und GKV-Spitzenverband haben bereits angekündigt, dass für die technische und organisatorische Umstellung bis zu sechs Monate Vorlauf nötig sind.

Beitragsentlastungen für kleine Selbständige – gut so

Auch die Senkung der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige ist beschlossene Sache – und das ist gut so. Viele Kleinunternehmer sind mit dem derzeitigen Mindestbeitrag, der anhand der sogenannten Bezugsgröße jährlich angepasst wird und 2018 bei 2.284 Euro liegt, überfordert: Die Regelungen zur Beitragsfestsetzung werden der veränderten Lebens- und Einkommenssituation der Betroffenen nicht mehr gerecht.

Sie wurden in einer Zeit etabliert, als die meisten Selbständigen selbst Mitarbeiter hatten und entsprechende Umsätze erwirtschafteten. Heute sind Selbständige überwiegend alleine unterwegs. Sie haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Krankenkassenbeiträge zu zahlen.
Wir begrüßen daher, dass sich die Koalition dieser Personengruppe sofort annimmt.

Das sollte sie auch bei einer zweiten Personengruppe tun, für die es Probleme bei den Krankenkassenbeiträgen gibt: Den Empfängern von Arbeitslosengeld II. Im Koalitionsvertrag steht dazu, dass man schrittweise kostendeckende Beiträge einführen wolle. Warum also nicht auch damit direkt beginnen? So wären die Probleme für beide Gruppen gelöst und die Koalitionäre müssten das Kapitel später nicht noch einmal aufmachen. Die GKV hat zwei Baustellen weniger und auch auf der Einnahmenseite wird Beitragsgerechtigkeit hergestellt.

Beitragsschulden reduzieren – keine Schlupflöcher!

Diese Gesetzesänderung ist überfällig: Die Politik will auch die „ungeklärten passiven Mitgliedschaften“ bei den Kassen bereinigen. Diese sind Folge einer 2013 geschaffenen Regelung, die die Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland festsetzte. Mit der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) wollte man Lücken im Verlauf der Krankenversicherung unterbinden.

Beispiel: Etwa 300.000 Saisonarbeiter kommen jährlich nach Deutschland. In dieser Zeit müssen sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Irgendwann kehren sie zurück nach Hause – doch mit der OAV setzt sich das Versicherungsverhältnis als freiwillige Versicherung fort, sofern der Versicherte nicht seinen Austritt erklärt oder die Krankenkassen nicht nachverfolgen und beenden.
Die Folge: fiktive Mitglieder, die so nur noch auf dem Papier existieren. Einerseits laufen entsprechend Beitragsrückstände in den Büchern auf, andererseits erhalten Kassen für ebendiese Scheinversicherten zu Lasten anderer Kassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Eine Korrektur ist also dringend geboten!

Allerdings soll die Bereinigung nur für laufende freiwillige Mitgliedschaften vorgenommen werden; alle mittlerweile beendeten OAV-Versicherungsverhältnisse wären demnach nicht betroffen. Wir fordern ausdrücklich eine generelle Überprüfung aller OAV-Versicherungsverhältnisse seit 2013. Alle beendeten OAV-Versicherungsverhältnisse müssen bereinigt und auch die Zuweisungen entsprechend lückenlos rückabgewickelt werden. Es darf keine Schlupflöcher geben!

Abbau der Rücklagen von Krankenkassen – und was ist mit dem RSA?

Zusätzlich zur Entlastung der Versicherten durch die Parität beabsichtigt die Politik, die Rücklagen der Kassen zu begrenzen – auch um eine weitere Absenkung der Zusatzbeiträge zu erreichen. Die Finanzreserven der Kassen sollen künftig die Ausgaben eines Monats nicht mehr überschreiten dürfen.

Die TK hat über einen langen Zeitraum Rücklagen in maximal erlaubter Höhe aufgebaut, wie es für ein seriöses Wirtschaften auch notwendig ist. Was darüber hinausgeht, wird als Beitragssatzsenkung oder Dividenden-Zahlung an die Mitglieder zurückgegeben.

Die maximal erlaubte Höhe der Rücklagen ist letztlich eine politische Entscheidung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Rücklagen sehr unterschiedlich verteilt sind: Einige Krankenkassen haben deutlich höhere Rücklagen als gesetzlich vorgeschrieben. Andere Krankenkassen verfügen kaum über die gesetzliche Mindestreserve. Die Ursachen hierfür finden sich im Risikostrukturausgleich (RSA), dem Mechanismus, mit dem die Gelder aus dem Gesundheitsfonds zwischen den Krankenkassen verteilt werden. Wer besonders viele kranke Mitglieder hat, erhält mehr Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Das führt in der Praxis dazu, dass die RSA-Zuwendungen über Kodier-Aktivitäten maßgeblich beeinflusst werden können. So konnten einige Kassen in kurzer Zeit von diesem Mechanismus profitieren und bei sinkenden Zusatzbeiträgen erhebliche Rücklagen anhäufen. Gleichzeitig geraten andere Krankenkassen zunehmend unter Druck, müssen ihren Zusatzbeitragssatz anheben und können kaum Reserven bilden.

Deshalb muss zwingend auch der RSA als Ursache für die unterschiedlich hohen Rücklagen angegangen werden: Der Gesetzgeber muss die Regeln der Beitragszuweisung aus dem Gesundheitsfonds manipulationssicher gestalten!
Sonst verschärft der Abbau der Rücklagen die Unterschiede zwischen den Kassenarten noch weiter und führt weiter zu Verzerrungen im Wettbewerb. Eine alleinige Senkung der Kassenrücklagen ohne den unfairen Verteilmechanismus des Risikostrukturausgleichs anzugehen birgt die Gefahr eines Kassensterbens.



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