Prof. Dr. Volker Möws

Notfallversorgung in Deutschland steht vor Zäsur

Überfüllte Notaufnahmen mit Patienten, die dort größtenteils gar nicht hingehören – dem will die Politik ein Ende setzen. „Integrierte Notfallzentren“ lautet das Zauberwort für eine Reform der Notfallversorgung.

Die Notfallversorgung in Deutschlands Kliniken braucht eine Reform: Immer mehr Patienten steuern zuerst das Krankenhaus an, auch wenn eine Notfallpraxis oder ein niedergelassener Arzt sie genauso gut oder gar besser hätte versorgen können. Der Ansturm auf Notaufnahmen geht nicht nur zu Lasten der Ärzte und Pfleger, sondern auch der Patienten. Endlose Wartezeiten und fehlende Zeit für echte Notfälle sind die Folge.

Sektorale Trennung ist Ursache des Problems

Die Ursachen des Problems liegen in der sektoralen Trennung der verschiedenen Akteure in der Notfallversorgung. Die Zuständigkeiten sind aus Patientensicht meist unklar. Über die Ausgestaltung einer Strukturreform in der Notfallversorgung wird an vielen Stellen diskutiert. Nun liegt das Gutachten des Sachverständigenrats vor: Es sieht Leitstellen vor, die Patienten in „Integrierte Notfallzentren“ weiterleiten. Diese umfassen den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notfallambulanzen der Krankenhäuser sowie den Rettungsdienst.

Auch die TK fordert seit Langem die Entwicklung einer koordinierten Notfallversorgung, die sich sektorenübergreifend am Bedarf des Patienten ausrichtet.


Basierend auf einem Gutachten im Auftrag des Ersatzkassenverbandes (vdek) sieht die TK die Lösung ebenfalls in einem System der koordinierten Notfallversorgung, in dem die ambulanten und stationären Träger sowie Rettungsdienste kooperieren. Das Ziel: transparentere Strukturen für die Notfallversorgung. So können Patienten direkt in die Behandlungsform gelotst werden, die sie auch wirklich brauchen.

Besser vernetzt und schneller versorgt durch zentrale Anlaufstellen

Ähnlich dem Konzept integrierter Notfallzentren fordern wir die Einrichtung sogenannter Portalpraxen. Sie sollen – als Teil der Notaufnahmen in Krankenhäusern – als Dreh- und Angelpunkte fungieren und rund um die Uhr eine Anlaufstelle für alle Notfallpatienten sein. Wesentliches Element sind dem vorgeschaltet gemeinsame Leitstellen für die Rufnummern des Notrufs 112 sowie des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.

Das vorliegende Gutachten des Sachverständigenrats wird von Beteiligten selbst als „Pilot- und Eisbrecherprojekt“ für die sektorenübergreifende Versorgung bezeichnet. Niedergelassene Ärzte und Klinikärzte sollen bei einheitlicher Vergütung und unter Vorgaben einer einheitlicher Bedarfsplanung und Qualitätssicherung zusammenarbeiten.

Mittlerweile liegen richtungsweisende Konzepte auf dem Tisch. Jetzt ist die Politik gefordert, den aktuellen Zustand der für Laien unklaren Zuständigkeiten und der unkoordinierten Nutzung in der Notfallversorgung schnellstmöglich zu beenden.


Update:

Im Juli 2019 hat das Bundsgesundheitsministerium einen Arbeitsentwurf für eine  Reform der Notfallversorgung zur Diskussion gestellt. Die TK-Position zu dem Papier finden Sie hier.



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