Prof. Dr. Volker Möws

Reform(ation) damals und heute – unsere Thesen zum Gesundheitswesen

‚Disruption‘ ist ein Begriff aus der modernen Unternehmensentwicklung. Eine Disruption war es auch, als Martin Luther vor mehr als 500 Jahren seine 95 Thesen anschlug. Der ausgelöste Diskurs beeinflusste die gesellschaftliche Entwicklung Europas nachhaltig. Thesen, die zum Nachdenken anregen – das kann auch im Gesundheitswesen nicht schaden!

Vielleicht ist es ein verwegener Gedanke, doch einen Versuch ist es wert: 501 Jahre Reformation möchte die TK zum Anlass nehmen, ebenfalls zum Diskurs aufzurufen. Unser Fokus liegt dabei naturgemäß auf dem Gesundheitswesen.

Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Gesundheitssystem – da liegt es fern, dieses grundsätzlich infrage zu stellen. Luft nach oben gibt es dennoch reichlich.

Muss das so oder geht es auch anders?

Die TK hat 95 Thesen aufgestellt, die sich mit Finanzierung und medizinischer Versorgung in Praxen und Kliniken, mit Rettungswesen und Pflege genauso wie mit digitalem Wandel, Solidarität und Lebensstil beschäftigen.

Unsere Thesen sollen Anregungen zur Diskussion sein. Deshalb haben wir sie als Fragen formuliert. Wir wollen nicht bloß Kritik üben, sondern vielmehr hinterfragen, warum bestimmte Strukturen im Gesundheitswesen so sind, wie sie sind – und ob es nicht auch anders (und besser) geht. Drei dieser Thesen möchte ich hier beispielhaft herausgreifen:

Wer hat im Gesundheitswesen Interesse an gesunden Menschen, wenn Krankenkassen und Ärzte umso mehr Geld bekommen, je kränker die Menschen sind?

Dass dem so ist, verdanken wir der aktuellen Ausgestaltung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, kurz Morbi-RSA. Dahinter verbirgt sich im Grunde eine weitere These, nämlich: Es darf nicht mehr lukrativ sein, Zeit und Geld zu investieren, um auf Diagnosen Einfluss zu nehmen! Welche Punkte dabei zur Diskussion stehen, habe ich im Beitrag „Der Weg zum neuen Morbi-RSA“ ausgeführt.

Wieso druckt der Arzt meine Krankschreibung mit dem Computer auf Papier, damit ich sie anschließend per Smartphone abfotografiere und an die Krankenkasse schicke?

Rund 75 Millionen Krankmeldungen im Jahr werden hierzulande ausgestellt, allein die TK erhält und digitalisiert jährlich rund zehn Millionen AU-Bescheinigungen. Geht das nicht schneller und transparenter? Doch! Wir setzen dabei auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Warum reden wir nur darüber, wie wir ausreichend Pflegekräfte für immer mehr Pflegebedürftige finden – und nicht darüber, wie wir z.B. mit Smart-Home-Anwendungen Ältere unterstützen können, möglichst lange zuhause bleiben zu können?

So lange es geht selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können, das ist für viele Ältere ein großer Wunsch. Mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden durch „informell“ pflegende Angehörige versorgt. Auch hier bietet der technische Fortschritt, beispielsweise mit Sensoren, die Aktivitäten und Stürze melden, Chancen für Entlastung. Solche „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ finden sich allerdings (noch) nicht im Leistungskatalog der Pflegeversicherung wieder. Unser Masterplan Pflege zeigt, wo wir ansetzen müssen.

Die vollständige Liste der 95 TK-Thesen zum Gesundheitswesen findet sich in unserem Online-Presseportal. Was sind für Sie die wichtigsten Fragen – und welche Antworten haben Sie? Lassen Sie uns in die Diskussion einsteigen!


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2 Kommentare

  • Psoriasis-Netz

    Das sind doch gar keine Thesen, sondern lauter Fragen 😉 Aber sehr viele sehr gute Fragen! Vielen Dank für die Denk-Anregungen.

    Wir hätten da aber auch noch mindestens eine Frage. Zum Beispiel: Warum wird eine Psoriasis-Schulung nicht von Krankenkassen bezahlt und so das Feld dubiosen Firmen überlassen, die „Online-Kongresse“, Wundermittel u.ä. anbieten? Das gleiche dürfte ja auch für andere Erkrankungen gelten.

    • Redaktion

      Danke für das Feedback 🙂 Wir haben unsere Thesen bewusst offen formuliert, weil wir nicht einfach kritisieren, sondern hinterfragen und zum Nachdenken anregen möchten.

      Zu Ihrer Frage: Die ärztlichen Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung legt in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Psoriasis-Schulungen hat er bisher noch nicht in den Leistungskatalog aufgenommen.