Prof. Dr. Volker Möws

Beschlossene Sache: Mehr digitale Angebote für Patienten

Der Deutsche Bundestag hat das Digitale-Versorgung-Gesetz verabschiedet und damit den Weg frei gemacht für Apps auf Rezept & Co. Gesundheitsversorger erhalten endlich den notwendigen Rahmen, um ihre digitalen Angebote weiterentwickeln zu können.

Schon heute nutzen viele Menschen digitale Anwendungen, um ihre Gesundheit zu managen. Wir stellen fest, dass Apps unseren Versicherten besonders gut dabei helfen, eine Therapie durchzuhalten, also beispielsweise Tabletten in festen Abständen einzunehmen oder Rückenübungen regelmäßig auszuführen. Mit dem „Digitale Versorgung-Gesetz“, kurz DVG, haben die Versicherten zum ersten Mal einen geregelten Anspruch auf die Erstattung dieser digitalen Gesundheitsanwendungen.

Leistungskatalog der Krankenkassen wächst dank DVG

Nehmen wir beispielsweise die App für Rückenübungen. Erfüllt sie die Prüfkriterien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kann der Arzt sie verschreiben und wir als Krankenkasse übernehmen die Kosten.

Wir können unseren Versicherten mit den Apps auf Rezept künftig ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten. Der Prozess muss sich aber sicher erst einspielen. Zertifizierte Apps setzen voraus, dass deren Anbieter mit den Regeln des ersten Gesundheitsmarkts vertraut sind. Es bleibt abzuwarten, welche Leistungen sich durchsetzen und somit dauerhaft in die Versorgung eingehen. Auch die Ärzte müssen sich gut über die einzelnen Angebote informieren, um sie zu verordnen. Sind diese Voraussetzungen allerdings geschaffen, werden wir alle von der erweiterten Gesundheitsversorgung profitieren, davon bin ich überzeugt.

DVG stärkt Telemedizin

Das DVG bietet nicht nur Chancen für den App-Markt, sondern stärkt auch die Telemedizin und Fernbehandlung. Bisher konnten sich Ärzte nur innerhalb der einzelnen Sektoren per Videochat untereinander austauschen. Das DVG ermöglicht, auch zwischen Praxis und Krankenhaus diesen unkomplizierten Weg zu nutzen. Patienten sparen sich so lange Anfahrtswege und Wartezeiten bei Spezialisten. Der Einstieg in die Videosprechstunde ist bereits gemacht. Das DVG baut weitere Hürden ab. So dürfen Ärzte künftig auf ihren Webseiten darauf hinweisen, dass sie Videosprechstunden anbieten.

 TK testet voll-digitalen Prozess in Pilotprojekt

Als erste Kasse testen wir gerade eine komplett digitale Behandlungskette von der Diagnose über die Krankschreibung bis hin zur Medikamentenbestellung. Die Teilnehmer können sich von zuhause aus über eine Video-App ärztlich behandeln lassen. Eine mögliche Krankschreibung wird elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber übertragen. Verordnet der Arzt ein Medikament, können die Teilnehmer das Rezept mit ihrem Smartphone abrufen und bei einer Hamburger Apotheke elektronisch einlösen. Mit dem Projekt sammeln wir erste Erfahrungen in der Fernbehandlung und zeigen, wie stark digitale Gesundheitsanwendungen Patienten, Ärzte und Apotheker entlasten können.

Krankenkassen starten mit eigenen Leistungen durch

Das DVG gibt uns Krankenkassen auch die Möglichkeit, in Unternehmen zu investieren und mit ihnen gemeinsam digitale Angebote zu entwickeln. Wenn man so will, macht uns das künftig selbst zu Herstellern. Dabei werden wir besonders darauf achten, die Gelder unserer Versicherten gut anzulegen und einen echten Nutzen für sie herauszuholen. Gelingen kann das aber nur, wenn es einen klaren Rahmen für alle Player gibt und die Aufsichten der Länder entsprechende Verträge nicht anders bewerten werden als die Bundesaufsicht.

Gesetzgebung in Sachen E-Health erst am Anfang

Mit dem DVG hat die Gesundheitspolitik einen wichtigen Grundstein gelegt. Für uns als Krankenkasse steht bei allen digitalen Neuerungen im Fokus, sensible Gesundheitsdaten im Sinne der Versicherten zu nutzen und optimal zu schützen. Ich bin gespannt, welche Neuerungen uns im angekündigten zweiten Digital-Gesetz erwarten.



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