Prof. Dr. Volker Möws

Ein wichtiger Schritt hin zu einem digitalisierten Gesundheitswesen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des dritten Digitalgesetzes – das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) – Ende Januar beschlossen. Damit ist eine weitere entscheidende Etappe auf dem Weg zu mehr Telemedizin und einem modernen vernetzten Gesundheitswesen geschafft.

Aller guten Dinge sind drei. Mit dem DVPMG knüpft das Bundesgesundheitsministerium an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) an. Es soll insbesondere neue digitale Anwendungen in der Pflege fördern, den Ausbau der Telemedizin vorantreiben sowie die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen schneller und sicherer machen. Damit entwickelt der Gesetzgeber Maßnahmen aus den ersten beiden Digitalgesetzen weiter und baut sie aus. Das begrüßt die TK ausdrücklich. Der Reformvorschlag ist ein wichtiger weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben. Damit setzt der Gesetzgeber zum Ende der aktuellen Legislatur ein bedeutendes Signal.

Zeitgemäße, attraktive Kommunikationswege für die GKV

Digitale Services und Kommunikation gehören mittlerweile zum Alltag – vom Online-Banking über Handytickets bis zur Online-Terminvereinbarung. Auch die Krankenkassen bilden hierbei keine Ausnahme. Unsere Versicherten nutzen immer häufiger die TK-App, um ihre Angelegenheiten mit uns zu regeln. Verzeichneten wir 2019 noch knapp 754.000 Downloads, waren es 2020 schon über 900.000. Auch die Aktionen in der App sind deutlich gestiegen: von gut 4 Millionen in 2019 auf über 6,5 Millionen im vergangenen Jahr. Pro Monat fielen 2020 allein mehr als 590.000 Besuche im Postfach an. Gleichzeitig erfreut sich der Online-Kanal „Meine TK“ großer Beliebtheit. Im zurückliegenden Jahr konnten wir mehr als 9 Millionen Aktionen auf diesem Weg verbuchen. Auch hier nutzen die Versicherten häufig die Postfachfunktion: So gab es 2020 fast 450.000 Anmeldungen von Versicherten in ihrem Online-Postfach.

TK-Politikchef Prof. Dr. Volker Möws kommentiert den aktuellen Kabinettentwurf des dritten Digitalgesetzes.

Vorteile der Digitalisierung noch stärker ausschöpfen

Aus diesem Grund begrüßt die TK, dass der beschlossene Gesetzentwurf die Telematikinfrastruktur (TI) erweitert und die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern ausgebaut werden. Der geplante Messagingdienst beispielsweise erlaubt es den Versicherten künftig, zeitgemäß mit ihrer Krankenkasse in Kontakt zu treten und Daten einfach und sicher auszutauschen. In dem neuen Kanal sehen wir als Krankenkasse großes Potenzial und schlagen deshalb vor, ihn auch für den Austausch von elektronischen Verwaltungsakten, beispielsweise für das Zustellen von Beitragsbescheiden oder die Bewilligung von Hilfsmitteln, zu nutzen. Das ist aus unserer Sicht ein logischer nächster Schritt.

Die Weichen sind gestellt – jetzt nachjustieren

Die nötigen Voraussetzungen dafür hat der Gesetzgeber bereits geschaffen. So wurde der eVerwaltungsakt für die GKV jüngst im Gesetz „Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ aufgegriffen. Nun gilt die sogenannte „3-Tages-Fiktion“, wie wir sie von der postalischen Zustellung kennen, auch für den elektronischen Verwaltungsakt, wenn er über ein öffentlich zugängliches Netz zur Verfügung gestellt worden ist. Das heißt, er gilt am dritten Tag nach der Bereitstellung als zugestellt. Damit wird die elektronische Zustellung nicht mehr benachteiligt und eine zentrale Forderung der TK wurde umgesetzt. Uns als Krankenkasse war es zudem wichtig, dass die sensiblen Gesundheitsdaten im Sinne der Versicherten optimal geschützt sind. Da der neue Sofortnachrichtendienst innerhalb der sicheren TI verankert wird, trägt der Gesetzgeber auch diesem Aspekt Rechnung. Um den Dienst so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte darüber hinaus noch sichergestellt werden, dass er als Funktionalität in die Krankenkassen-Apps integrierbar ist. Es bleibt abzuwarten, welche Ausgestaltung das Gesetz am Ende nehmen wird. Ich bin gespannt, welche Stellschrauben in den kommenden Beratungsrunden noch nachjustiert werden.

Der Zeitplan im Überblick:

Referentenentwurf: 15. November 2020

Beschließung Kabinettentwurf: 20. Januar 2021

1. Durchgang Bundesrat: 5. März 2021

geplante 1. Lesung Bundestag: 25. März 2021

geplanter 2. Durchgang Bundesrat: 28. Mai 2021

Inkrafttreten: Mitte Juni 2021



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