Kerstin Grießmeier

Sozialwahl 2023: Wahlausschuss bereitet erste Onlinewahl vor

Die Sozialwahl kann 2023 erstmals online stattfinden. Im Interview erläutert TK-Vorstand Thomas Ballast, der den Wahlausschuss leitet, was bis dahin für einen reibungslosen Ablauf noch zu erledigen ist.

Der Verwaltungsrat der TK hat gerade den Wahlausschuss für die Sozialwahl 2023 benannt, dessen Vorsitz Sie haben. Wie setzt sich der Wahlausschuss darüber hinaus zusammen?

Dem Wahlausschuss der TK gehören außerdem der zweite Vorsitzende Jörg Ide, der in der TK den Geschäftsbereich Vorstand/Verwaltungsrat leitet, sowie sieben Beisitzer und Stellvertreter an, die diese wichtige Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen.

Thomas Ballast ist seit 2012 stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der TK.

Was sind die Kernaufgaben des Ausschusses?

Wir sorgen dafür, dass die Sozialwahl bei der TK ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt wird. Dazu gehört etwa, dass die Wahlberechtigten, also TK-Mitglieder ab 16 Jahren, rechtzeitig über die Wahl informiert werden. Der Wahlausschuss prüft außerdem, wer sich zur Wahl stellen darf. Die Sozialwahl ist ja eine Listenwahl. Diese Listen dürfen zwischen dem 18. Oktober und dem 17. November 2022 eingereicht werden. Für eine Zulassung müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel muss in bestimmten Fällen vorab eine bestimmte Zahl von Unterstützerunterschriften gesammelt werden.

2023 gibt es zum ersten Mal die Möglichkeit, auch online zu wählen – zumindest bei teilnehmenden Kassen. Ist die TK dabei?

Ja. Wir arbeiten intensiv daran, dass die Wahlberechtigten 2023 entscheiden können, ob sie per Brief oder online wählen möchten, sprich: Wir bereiten die Onlinewahl bei der TK vor. Bei der TK findet seit jeher eine Urwahl statt, also eine echte Wahl mit Wahlhandlung, also dem gesamten Prozess des Stimmabgabeverfahrens. Unsere Mitglieder bestimmen also selbst, wer die Versicherten im Verwaltungsrat vertritt. Das ist nicht bei allen Kassen so.

Die Onlinewahl erleichtert unseren Mitgliedern die Mitbestimmung, macht die Sozialwahlen zeitgemäß und vielleicht auch für mehr Wahlberechtigte attraktiver.

Was passiert im Wahlausschuss bis zum Wahlstichtag am 31. Mai 2023?

Der Wahlausschuss nimmt seine aktive Arbeit im Januar auf. Wir kommen in der heißen Phase der Vorbereitung in regelmäßigen Abständen zusammen – pandemiebedingt wird das sicher oft auch online stattfinden – um die Schritte bis zum amtlichen Ergebnis zu begleiten und achten darauf, dass alles im Einklang mit der Wahlordnung geschieht.

Was bedeutet die Onlinewahl für den Wahlausschuss?

Neu ist zum Beispiel, dass wir neben einer Wahlleitung für die Briefwahl auch eine Wahlleitung für die Onlinewahl bestimmen – oder diese Aufgabe selbst übernehmen. Wir prüfen aber auch beispielsweise die Einrichtung des Online-Wahlsystems und geben den Startschuss für die Aktivierung.

Wie schauen Sie persönlich auf die Onlinewahlen?

Es liegt noch viel Arbeit vor uns – aber ich freue mich auf die Onlinewahl, nicht nur als Vorsitzender des Wahlausschusses, sondern auch als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Denn das erleichtert unseren Mitgliedern die Mitbestimmung, macht die Sozialwahlen zeitgemäß und vielleicht auch für mehr Wahlberechtigte attraktiver als bisher.

 



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Tove Hortmann Tove Hortmann
Jörg Ide Jörg Ide
Annika Enzenmüller Annika Enzenmüller

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2 Kommentare

  • Sperling Herbert

    Guten Tag,
    auch nach ausgiebigem „googeln“ bleibt das Verfahren zur Kandidatenkür für mich intransparent.
    Wenn ich die Aussagen richtig interpretiere, sind vorab 2000 Stimmen nötig, um überhaupt als Kandidat auftreten zu können. Wie die erreicht/nachgewiesen werden, ist nirgends erläutert. Jedenfalls bewerte ich als interessierter Einzelbewerber dies als undemokratisches k.o.-Kriterium. Oder können Sie mir einen Weg aufzeigen, wie ich mich als Interessent zur Wahl stellen kann ?

    • Redaktion

      Guten Tag Herr Sperling,

      die aktuelle Wahlordnung finden Sie u. a. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/svwo_1997/. Die im Blogbeitrag genannte Voraussetzung für das Unterschriftenquorum ist in § 48 SGB IV beschrieben. Somit sind bei der TK 1.000 Unterstützerunterschriften mit der Vorschlagsliste einzureichen. Diese müssen mit der Anlage 3 zur SVWO gesammelt und eingereicht werden.
      Weiter sieht § 14 der SVWO vor, dass der Bundeswahlbeauftragt bis zum 1. April 2022 mit der Wahlausschreibung auf die Wahlen und die Einzelheiten hierzu hinzuweisen hat. In Folge können dann die sogenannten „Mitteilung zu den Einzelheiten zur Wahl“ beim Wahlausschuss des jeweiligen Versicherungsträgers angefordert werden.

      Weiter besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich an die aktuell im Verwaltungsrat vertretenen Vorschlagslisten zu wenden und sich hinsichtlich einer Mitarbeit zu erkundigen.

      Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, daher ist es grundsätzlich möglich, eine Liste mit nur einem Kandidaten aufzustellen. Am Unterschriftenquorum würde das aber nichts ändern.
      Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

      Mit freundlichen Grüßen
      die WirTechniker-Redaktion