Silvia Wirth

Elektronische Patientenakte: Die 10 größten Missverständnisse

Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit mehr als zwei Jahren für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Sie können darin Diagnosen, Impfungen, Medikamente und Arztbriefe speichern. Doch wie bei allen digitalen Innovationen gibt es auch bei der ePA immer wieder Unsicherheiten und Fehlinformationen. Wir räumen mit den zehn größten Missverständnissen auf. 

1. Meine Daten sind in der Akte nicht sicher.

Die Sicherheitsvorkehrungen für die elektronische Patientenakte sind deutlich höher als für alle anderen digitalen Anwendungen in Deutschland. So ist beispielswiese jede Akte einzeln verschlüsselt, was Massenangriffe zwecklos macht. Jeder dieser individuellen Schlüssel besteht wiederum aus zwei Teilen, die ausschließlich die Versicherten selbst zusammenführen können. Nur die Versicherten sind im Besitz der zwei Faktoren, die für die Aktivierung des Schlüssels notwendig sind: das eigene Smartphone (Gerätebindung) und das persönliche Passwort. Viele weitere Maßnahmen sorgen dafür, dass die ePA deutlich sicherer ist als alle bisherigen digitalen Speicherverfahren im Gesundheitswesen.  

2. Die Daten der Akte werden zentral gespeichert. Macht das meine ePA nicht unsicher?

Da jede Akte einzeln verschlüsselt ist, spielt es keine Rolle, ob die Daten zentral oder dezentral gespeichert sind. Jede Akte ist separat geschützt wie ein einzelnes Rechenzentrum. Somit sind Massenangriffe, wie sie immer wieder auch aus anderen Ländern berichtet werden, nicht möglich. 

3. Mit der Akte werden meine Daten digitalisiert und liegen dann gebündelt an einem Ort. Das ist viel unsicherer als vorher.

Auch vor der elektronischen Patientenakte haben Arztpraxen, Krankenhäuser und Krankenkassen bereits mit digitalisierten Daten gearbeitet. Hier ändert sich in der Erfassung der Daten nichts. Mit der elektronischen Patientenakte hat jedoch erstmals auch der Patient selbst Zugriff auf diese Daten. Die Daten werden nicht auf dem Smartphone des Versicherten gespeichert, sondern das Smartphone ist lediglich ein Zugangsweg zur Akte. Die ePA ist hochsicher konstruiert und bietet das höchste Sicherheitsniveau. Siehe dazu auch Punkt 1 und 2.  

4. Wieso ist die Nutzung der ePA komplizierter als Online-Banking?

Da es sich bei Gesundheitsdaten um sehr sensible Daten handelt, sind auch die Sicherheitsvorkehrungen deutlich höher als bei kommerziellen Apps. Die ePA ist angebunden an das hochabgesicherte Mediziner-Netzwerk „Telematik-Infrastruktur“. Der Datenaustausch läuft nicht über das Internet, sondern über ein speziell gesichertes Netzwerk, das ausschließlich für Gesundheitsdaten genutzt wird. 

5. Wenn alle Ärzte meine Daten sehen können, kann auch mein Zahnarzt meine psychotherapeutischen Befunde sehen?

Kein Arzt und keine Ärztin hat Zugriff auf Daten eines Patienten oder einer Patientin ohne die jeweilige Zustimmung. Es können nur Ärzte auf medizinische Dokumente zugreifen, die vom Patienten berechtigt sind. Diese können festlegen, wie lange Ärztinnen und Ärzte Zugriff haben und auf welche Daten sie zugreifen können – von einem Tag bis unbegrenzt. Die Patientinnen und Patienten können den Zugriff jederzeit widerrufen. 

6. Dann kann ich künftig meine Röntgen- und MRT-Aufnahmen in der ePA speichern?

In der ePA können keine Röntgen- oder MRT-Bilder abgespeichert werden. Derzeit ist das Datenformat von Röntgen- und MRT-Bildern nicht für die Akte zugelassen. 

7. Die Akte ist eine unstrukturierte Loseblattsammlung, in der Ärztinnen und Ärzte sich erst durchwühlen müssen.

Nein, die medizinischen Dokumente in der Akte sind strukturiert chronologisch sortiert, sodass die aktuellen Dokumente immer oben stehen. Ärzte müssen auf der Suche nach aktuellen Behandlungsinformationen nicht durch alte Dokumente scrollen. Zudem gibt es in der Akte eine Suchfunktion, über die medizinische Dokumente anhand von Metadaten wie Zeitraum, Praxis, Fachgruppe des Mediziners oder Dokumententyp gefiltert werden können. 

8. Wenn ich die Zugangsdaten verliere, sind alle Dokumente weg.

Die gespeicherten medizinischen Dokumente gehen nicht verloren, wenn Versicherte ihre Zugangsdaten vergessen bzw. ihr Smartphone verlieren. Sie müssen lediglich erneut die Identitätsprüfung durchlaufen, damit sichergestellt ist, dass auch wirklich sie selbst den Zugang zu ihrer ePA erneut einrichten. Nur wenn Versicherten die Akte kündigen, werden alle Daten sofort gelöscht.  

9. Mit der ePA werde ich zum „gläsernen Patienten“. Die Krankenkasse hat plötzlich alle meine Daten.

Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Akteninhalte. Im Gegenteil: Durch die ePA ist es für Versicherte möglich, dass sie selbst Einblick in die Abrechnungsdaten bekommen, die bei ihrer Krankenkasse gespeichert sind. Versicherte können sich Übersichten über Medikamentenverordnungen, Impfungen, Diagnosen und Behandlungsdaten bequem und in chronologischer Übersicht in ihre Akte laden. Alle Dokumente, die Versicherte selbst oder ihre Ärztinnen und Ärzte für sie einstellen, sind ausschließlich für sie selbst oder die Ärzte, die sie berechtigt haben, einsehbar. Die Krankenkassen haben keinen Einblick. 

10. Mit der ePA werden Menschen ohne Smartphone benachteiligt.

Auch Personen ohne Smartphone können eine Akte einrichten. Das läuft dann nicht über das Smartphone, sondern die Akte wird von der TK angelegt und beim nächsten Arztbesuch am Praxisterminal mit der Versichertenkarte und PIN freigeschaltet. Zudem können Stellvertreterinnen oder Stellvertreter die Akte für Angehörige oder nahestehende Personen führen.

Weitere Infos

Mit „TK-Safe“, der elektronischen Patientenakte der TK (ePA), haben Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit wichtige Informationen rund um Ihre persönliche Gesundheit schnell und sicher zur Hand.  Alle Informationen dazu nochmals auf einen Blick finden Sie hier.



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