Anne Kraemer

Digital entscheiden: Organspende-Register startet

Eine kleine, orange-blaue Karte im Geldbeutel – eine Entscheidung über das eigene Leben hinaus: Bislang war der Organspendeausweis das Mittel der Wahl, um die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten. Ab dem 18. März geht das auch digital. Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), erzählt, was er sich von dem neuen Organspende-Register erhofft.

Ausweise sind nicht immer auf die Schnelle auffindbar oder gehen manchmal sogar verloren. Das digitale Organspende-Register soll genau an dieser Stelle gegensteuern: Für die Entnahmekliniken ist die persönliche Spendeentscheidung dort abrufbar.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Entscheidung in dem Register digital hinterlegen: Freiwillig und kostenlos, auch Änderungen sind jederzeit möglich. Aktuell laufen in den Kliniken die technischen und organisatorischen Vorbereitungen für das Register, so dass alle Entnahmekrankenhäuser ab Juli 2024 die Spendeerklärungen abrufen können.

Dr. Axel Rahmel von der DSO

Herr Dr. Rahmel, die Grundeinstellung gegenüber der Organspende ist in Deutschland sehr positiv. Gleichzeitig dokumentieren zu wenig Menschen ihre Entscheidung. Woran liegt das?

Die allzu menschliche Tendenz, vermeintlich schwierige und zudem mit dem eigenen Tod verbundene Entscheidungen vor sich her zu schieben, spielt aus meiner Sicht eine zentrale Rolle. So vergibt man allerdings die Chance, sich in Ruhe mit dem Thema Organspende intensiv auseinanderzusetzen und eine bewusste Entscheidung über den eigenen Tod hinaus zu treffen. Wenn diese für die Organspende ausfällt, ist das das Geschenk eines neuen Lebens für schwerkranke Menschen. Gleichzeitig ist die eigene Entscheidung auch eine Entlastung für die Angehörigen, die bei fehlendem bekannten Willen der oder des Verstorbenen mit der Frage nach einer Organspende konfrontiert werden. In einer Trauersituation kann dies nicht nur sehr belastend, sondern auch überfordernd sein.

Am 18. März geht das neue Organspende-Register an den Start. Was erhoffen Sie sich von der digitalen Dokumentation zur Organspende?

Das Register ergänzt die bestehenden Möglichkeiten, seinen Willen zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Da auf das Register im Falle einer möglichen Organspende jederzeit ein sicherer Zugriff besteht, ist gewährleistet, dass der eigene dokumentierte Wille – sei er für oder gegen eine Organspende – berücksichtigt werden kann.

Die Einführung des Registers wird außerdem mit einer Informationskampagne der Bevölkerung verbunden, um das Organspende-Register bekannt zu machen und gleichzeitig auch wichtige Informationen zur Organspende zur Verfügung stellen. Ich hoffe, dass dies ein wichtiger Impuls für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sein wird, sich intensiv mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren.

Was ist die DSO?

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland. Sie organisiert alle Schritte des Organspendeablaufs ab der Mitteilung möglicher Spenderinnen und Spender durch ein Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren. Die DSO ist dabei Ansprechpartnerin für die Krankenhäuser, bietet bei Bedarf aber auch den Angehörigen von Organspendern während und nach der Spende Begleitung an.

Und was ist nötig, damit das Potenzial des Organspende-Registers voll ausgeschöpft wird?

Wichtig wäre es aus Sicht der DSO, dass das Organspende-Register sowohl von der Bevölkerung als auch von den Ärzten und Ärztinnen in den Kliniken niederschwellig genutzt werden kann und gleichzeitig die strengen Datenschutzbestimmungen erfüllt. Der erhoffte positive Effekt für die Organspende kann nur dann entstehen, wenn genügend Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung in das Register eintragen. Anfangs wird ein Eintrag allerdings nur mittels Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich sein. Dies soll im Laufe des Jahres auch über die Krankenkassen-Apps möglich sein, um den Zugang so einfach wie möglich zu machen. Übrigens bleibt, wie gehabt, die Möglichkeit zur Dokumentation der eigenen Entscheidung in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung bestehen.

Mehr Informationen

Am 18. März ist das Organspende-Register gestartet. Hier gelangen sie zum Portal.



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