Was ist die elektronische Patientenakte und was bringt sie mir?
Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt alle wichtigen Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort, digital und sicher. Das hilft Ärztinnen und Ärzten bei Diagnose und Behandlung, weil sie nicht erst Vorbefunde oder Untersuchungsergebnisse von verschiedenen Fachärztinnen und Fachärzten anfragen müssen, sondern die wichtigen Informationen digital in der Akte liegen. Auch für Patientinnen und Patienten selbst ist das ein großer Vorteil: Sie bekommen beim Arztbesuch ihre Behandlungsunterlagen in die Akte und können jederzeit darauf zugreifen.
Jeder Mensch sammelt im Laufe seines Lebens eine Unmenge an medizinischen Daten an. Das passiert im Hintergrund, ohne dass Patientinnen oder Patienten davon erfahren oder diese Informationen sehen. Bislang liegen diese Daten jedoch unstrukturiert an verschiedenen Stellen des Gesundheitssystems – jeweils in der Arztpraxis, Therapiepraxis, in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Apotheken, wo die Informationen erhoben wurden. Einen systematischen Datenaustausch gibt es nicht. Das Problem: In der Vergangenheit gab es etwa bei Medikamentenverordnungen keine Übersicht, in der alle Medikamente aufgeführt waren. Nachdem 2002 die unentdeckten Wechselwirkungen eines Medikaments sogar zu Todesfällen geführt haben, wurde beschlossen, dass alle Patientinnen und Patienten eine elektronische Patientenakte bekommen sollen, in der alle wichtigen Informationen gespeichert werden.
Wie bekomme ich die ePA?
Zunächst einmal muss man nichts tun. Seit Beginn des Jahres 2025 haben die Krankenkassen für alle Versicherten elektronische Patientenakten angelegt. Wichtig ist: Die ePA hilft Patientinnen und Patienten auch wenn sie diese nicht aktiv nutzen und sich nicht in der App (bei der TK heißt die ePA „TK-Safe“ und ist in die TK-App integriert) anmelden. Um Menschen bestmöglich behandeln zu können, brauchen Ärztinnen und Ärzte umfassende Informationen. Besonders betroffen sind häufig ältere Menschen, die unter zahlreichen Erkrankungen leiden, viele Medikamente einnehmen und dadurch oft stark eingeschränkt sind. Aktuell hängt es sehr vom eigenen Engagement und der Unterstützung der Angehörigen ab, ob alle Unterlagen, Befunde und Verordnungen zusammengetragen und mit zum Arzttermin gebracht werden. Die ePA ermöglicht hier einen besseren Überblick und macht gezieltere Behandlung möglich, indem die Informationen vorliegen, wenn sie gebraucht werden.
Wie kann ich meine ePA verwalten?
Um sich in die App einzuloggen und dort die eigenen Gesundheitsdaten selbst zu verwalten müssen Versicherte sich zunächst identifizieren. Das geht entweder mit Personalausweis und PIN oder elektronischer Gesundheitskarte und PIN. Anschließend können sie ein Passwort vergeben oder sich mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung in ihre ePA-App (TK-Safe) einloggen.
Was ist, wenn ich die ePA nicht möchte?
Die ePA ist eine freiwillige Leistung. Wer die Akte nicht möchte, kann bei seiner Krankenkasse widersprechen und die ePA wird gelöscht. Die ePA kann jederzeit neu angelegt werden, wenn Versicherte sich umentscheiden.
Welche Informationen werden in der ePA gespeichert?
In der Behandlung sollen durch die ePA zukünftig vor allem wichtige medizinische Befunde und Dokumente auf einen Blick verfügbar sein. Ärztinnen und Ärzte werden daher verpflichtet, Medikationsdaten, Arztbriefe, Entlassbriefe und Befundberichte standardmäßig in die ePA einzustellen. Weitere Informationen, auch aus vorangegangenen Behandlungen, können Ärztinnen und Ärzte ebenfalls in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung der Versicherten erforderlich ist. Die Versicherten können der Befüllung der ePA widersprechen. Das gilt insbesondere für besonders sensible Daten und Dokumente. Hier werden die Versicherten von Ärztinnen und Ärzten noch einmal gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Wer hat Zugriff auf meine Daten?
Zunächst einmal ist die ePA die persönliche Akte der Patientinnen und Patienten. Sie können jederzeit den Zugriff für Dritte sperren. In der Standardeinstellung haben Ärztinnen und Ärzte durch das Einlesen der Versichertenkarte in der Arztpraxis 90 Tage Zugriff auf die Akte, Apotheken drei Tage. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Daten in der ePA.
Was ist, wenn ich nicht möchte, dass Ärztinnen und Ärzte meine Daten sehen?
Über die App können Versicherte steuern, wer auf welche Daten in Ihrer ePA zugreifen darf und für wie lange. Außerdem können sie Dokumente auch so einstellen, dass niemand außer ihnen selbst Zugriff darauf haben. Versicherte, die die App nicht selbst bedienen möchten oder können, dürfen eine Vertretungsperson einsetzen. Alternativ kann auch über die Ombudsstelle der TK der Zugriff auf die ePA geregelt werden.