Prof. Dr. Volker Möws

Telemedizinische Fernbehandlung – warum zögern wir noch?

In vielen Berufen sind E-Mails oder Video-Konferenzen Standard. Auch in der privaten Kommunikation spielen Instant-Messaging-Dienste eine große Rolle. In der Kommunikation mit der Arztpraxis und dem Arzt jedoch passiert immer noch vieles analog. 

Die Vorteile der telemedizinischen Fernbehandlung sind so zahlreich wie offensichtlich: Sie könnte eine Antwort auf die Unterversorgung in strukturschwachen Regionen sein und die wenigen dort ansässigen, überlaufenen Arztpraxen entlasten. Mobil eingeschränkte Personen müssten seltener lange Anfahrtswege zum behandelnden Arzt auf sich nehmen oder einige Erkrankungen ließen sich via Online-Sprechstunde vom Hausarzt behandeln. Die TK fordert, dass die Politik den rechtlichen Rahmen für einen Ausbau der Telemedizin in der Patientenversorgung schafft.


Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 erklärt TK-Politikchef Prof. Dr. Volker Möws die gesundheitspolitischen Forderungen der TK an die künftige Bundesregierung.


Patienten wollen online mit dem Arzt kommunizieren

Wo die Online-Kommunikation mit dem Arzt bereits stattfindet, funktioniert sie gut. Das ist das Ergebnis des aktuellen TK Meinungspuls: Bei denjenigen, die bereits Terminabsprachen online regeln, ist die Zustimmung zur Online-Kommunikation sowohl mit der Arztpraxis als auch mit dem Arzt selbst höher als beim Durchschnitt der Befragten. Ein Erst- oder Vorabgespräch per Video-Chat mit dem Arzt durchführen – das können sich über die Hälfte der Befragten in Zukunft gut vorstellen. Ein Gespräch zur Nachsorge einer Operation würden immerhin 33 Prozent online regeln.

Baden-Württemberg macht den Anfang – ein Präzedenzfall?

Das Fernbehandlungsverbot in der Musterberufsordnung für Ärzte und die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern schränkt die telemedizinische Leistungserbringung enorm ein. Eine Fernbehandlung ohne vorigen persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt (eine sogenannte ausschließliche Fernbehandlung) wird dabei kategorisch ausgeschlossen.

Etwas hat sich aber schon getan: So hat zum einen die Bundesärztekammer detailliert erläutert, unter welchen Umständen eine telemedizinische Behandlung zulässig ist. Zum anderen haben erste Landesärztekammern reagiert und ihre Berufsordnung um die Möglichkeiten der telemedizinischen Behandlung erweitert: So wurde in Baden-Württemberg im Juli 2016 der § 7 der Berufsordnung derart erweitert, dass Ärzte – wenn auch zunächst im Rahmen von Modellprojekten – Patienten auch ausschließlich telemedizinisch behandeln können, ohne dass zuvor ein physischer Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben muss. Wie gut die Modellprojekte verlaufen und ob ihr Erfolg einen positiven Einfluss auf andere Bereiche und Bundesländer hat, bleibt abzuwarten. Eine breite Zustimmung seitens der Ärzte über die Durchführung der Modellprojekte wurde jedenfalls erst vor kurzem beim 120. Deutschen Ärztetag deutlich. Ein gutes Zeichen für die Telemedizin im deutschen Gesundheitssystem.

Telemedizin ist kein Arztersatz, aber eine sinnvolle Ergänzung

Ein erster zaghafter Anfang ist also gemacht. Das spiegelt sich auch im E-Health-Gesetz wider, welches die Online-Videosprechstunde als erstattungsfähig anerkennt. Jetzt ist der nächste logische Schritt an der Reihe: Ärztekammern müssen ihre Musterberufsordnungen und Landesberufsordnungen für eine ausschließliche Fernbehandlung des Patienten durch den Arzt öffnen.

Dafür fordert die TK vom Gesetzgeber, dass sinnvolle Ausnahmentatbestände gesetzlich klargestellt werden, in denen eine medizinische Fernbehandlung zulässig ist. Die Telemedizin wird den Arztbesuch nicht vollständig ersetzen können, doch sie kann in vielen Bereichen eine sinnvolle Unterstützung sein. Nicht immer ist ein physischer Kontakt mit dem Arzt zwingend notwendig – hier kann eine telemedizinische Anwendung die Behandlung des Arztes ergänzen.

In welchen Fällen ist eine Fernbehandlung sinnvoll und realistisch durchführbar? Die TK ist der Ansicht, dass eine ganze Reihe an Situationen aus dem Versorgungsalltag in Frage kommen: Sei es zur klassischen Vorsorge oder Nachsorge beispielsweise zur Kontrolle der Wundheilung. Ebenso gilt das für medizinische Beratung zu Impfungen oder Zweitmeinungen, wenn der Patient ein Rezept über ein nebenwirkungsarmes Medikament benötigt oder seinen Medikationsplan mit dem behandelnden Arzt besprechen muss. Nicht zuletzt ist der Einsatz von Telemedizin bei bestimmten Therapien sinnvoll, wie Logopädie oder Psychotherapie.

Mit guten Beispielen voran gehen

Im Rahmen des bisher gesetzlich Möglichen bietet die TK bereits auf verschiedenen Gebieten erfolgreich telemedizinische Angebote an: Die Teletherapie Stottern zum Beispiel ist die erste onlinebasierte Intensiv-Stottertherapie ergänzend zur bewährten Präsenztherapie. Nicht zu vergessen sind aber auch Angebote wie der TK DepressionsCoach, der Menschen mit leichten bis mittelschweren Depressionen eine schnelle und interaktive Hilfe per Online-Coaching bietet.

Telemedizinische Lösungen wie diese schließen mitunter Lücken in der Versorgungslandschaft, gleichen möglicherweise Defizite in der Über- oder Unterversorgung aus und unterstützen die Arbeit der Ärzte und Arztpraxen. Warum sind wir nicht kollektiv viel euphorischer, dass uns die heutige Technik ermöglicht, Patientenversorgung weiter zu denken?


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Alle digitalen Versorgungsangebote der TK auf einen Blick.

Der Bundestagswahl-Countdown auf Wir Techniker:

Die gesundheitspolitischen Forderungen der TK zur Bundestagswahl 2017 im Portal „Presse & Politik“.

TK-Chef Dr. Jens Baas: „Wann, wenn nicht jetzt? Das erwarte ich von der nächsten Bundesregierung.“

Datenverfügbarkeit zur Verbesserung der Versorgung: „Wie wir Big Data für die Versorgung nutzen können. Und müssen.“

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Koordinierte Notfallversorgung: „Ein Lotsensystem für die Notfallversorgung: Portalpraxen als Teil der Klinik-Notaufnahmen.“


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