Digitales Update für das deutsche Gesundheitssystem: Nach langen Diskussionen wurde Anfang Juli das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beschlossen, mit dem Gesundheitsminister Jens Spahn die Weichen für eine elektronische Patientenakte und die Einführung des E-Rezepts stellt. Ab 1. Januar 2021 sind alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten.
Sprung in ein zeitgemäßes Gesundheitssystem
Länder wie Dänemark oder Estland setzen bereits seit Jahren auf digitale Akten, in denen Patienten alle wichtigen Informationen rund um ihre Gesundheit sicher ablegen können. Dieser erfolgreiche Weg war das Vorbild für die TK: Wir haben uns für eine digitale Gesundheitsakte eingesetzt, um Patienten ein praktisches digitales Tool für ihre Gesundheit zur Verfügung zu stellen und um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Nur wenn alle Daten – von Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern und den Patienten selbst – zentral und strukturiert vorliegen, schaffen wir den Sprung in ein zeitgemäßes Gesundheitssystem.
556 Arbeitstage – so lange dauerte es vom Entwicklungsbeginn bis zum offiziellen Start der digitalen Gesundheitsakte TK-Safe. Die Meilensteine auf dem Weg dorthin:
2016
Die TK schreibt Entwicklung einer elektronischen Gesundheitsakte europaweit aus. IBM Deutschland erhält den Zuschlag. Die Bedingungen:
⇒Ausschließlich der Versicherte hat Zugriff auf die Daten; nur er selbst kann seine Daten auf Wunsch für Ärzte freigeben.
⇒ Dreifache Verschlüsselung der Daten und Speicherung der Datensätze auf Servern in Deutschland
Februar 2017
Start der Zusammenarbeit mit IBM Deutschland zur Entwicklung der Akte.
Sommer 2017
„Letter of Intent“ mit Agaplesion über den Anschluss von 16 Krankenhäusern an TK-Safe.
Januar 2018
TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas stellt auf dem Blog unsere Idee für eine elektronische Gesundheitsakte vor.
April 2018
Start des Beta-Tests mit einem neuen Namen: TK-Safe wird in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert.
Dezember 2018
12.000 ambulante Ärzte werden über die Schnittstelle KV-Connect an TK-Safe angebunden. Neben 18 Krankenhäusern im stationären Sektor ist die Akte nun auch in den ambulanten Bereich vernetzt. Auf Wunsch können Versicherte ihre Informationen wie Entlassberichte oder Arztbriefe in die Akte laden.
20. Mai 2019
TK-Safe startet in den Live-Betrieb und ist für alle 10,4 Millionen Versicherten verfügbar.
November 2019
Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) wurden Vertragsärzte und Krankenhäuser dazu verpflichtet, „ePA-ready“ zu sein. Sie müssen sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und mit den erforderlichen Komponenten ausstatten. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur ePA.
Februar 2020
TK-Safe knackt die Viertel-Million-Marke – mehr als 250.000 Menschen nutzen regelmäßig die Akte.
April 2020
Speicherung und Management der Gesundheitsdaten in der ePA und der Zugriff über die App haben das Thema „Sicherheit der Patientenakte“ auf die politische Agenda gesetzt. Nachdem das DVG keine Einigung bei der differenzierten Datenfreigabe brachte, soll diese nun mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geregelt werden. Die TK begrüßt, dass stufenweise alle Daten wie Befunde, Arztbriefe, Verordnungen und Rezepte des Versicherten auf der ePA abgelegt sein müssen, um den Versicherten umfassenden Mehrwert bieten zu können. Die klare Regelung zum Berechtigungsmanagement ist ein entscheidender Schritt für die ePA.
Juli 2020
PDSG-Beschluss schafft die gesetzliche Grundlage, damit alle Versicherten ab dem 1. Januar 2021 die sogenannte elektronische Patientenakte nutzen können. Ab 2022 sollen die Versicherten entscheiden, wer Zugriff auf die Daten der ePA hat. Die Nutzung der ePA ist für jeden Versicherten dabei weiterhin freiwillig. Ab 2022 sollen ebenfalls der Impfausweis, der Mutterpass, das U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der ePA gespeichert werden. Ebenso haben die Versicherten ab 2022 den Anspruch, ihre Daten bei einem Kassenwechsel übertragen zu lassen.
2021: ePA legt den Grundstein für moderne Versorgung
Damit ist es geschafft: Die elektronische Patientenakte startet zum 1. Januar 2021 als zentrales Versorgungstool für Versicherte. Durch die Zusammenführung der Daten und die Vernetzung mit Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Therapeuten stehen Gesundheitsinformationen zur Verfügung, wenn der Patient sie benötigt. Zudem haben die Krankenkassen eine gesonderte Aufklärungspflicht und das Angebot der elektronischen Patientenakte für die Versicherten bleibt freiwillig. Die ePA legt damit den Grundstein für eine moderne Versorgung und wahrt zugleich die Patientensouveränität.