Prof. Dr. Volker Möws

Im Zweifelsfall gegen das Skalpell

In gewissen Situationen braucht man einfach eine zweite Meinung, eine weitere Perspektive. Das trifft besonders dann zu, wenn es um eine geplante Operation geht. Die Bandscheiben schmerzen, es zieht im Knie oder in der Hüfte – gerade im orthopädischen Bereich wird häufig operiert, was anders behandelt werden könnte. Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung kann sicherstellen, dass nur Eingriffe durchgeführt werden, die wirklich medizinisch notwendig sind. Bisher fehlt es aber noch an einheitlichen Richtlinien für ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Dabei zeigen Beispiele wie das Zweitmeinungs-Angebot der TK, wie es gehen kann.

Rücken, Knie, Hüfte & Schulter: das Zweitmeinungsangebot der TK

Schon seit 2010 bietet die TK ihren Versicherten an, sich vor einer Wirbelsäulenoperation eine zweite ärztliche Meinung zu ihrer Indikation einzuholen. Sechs Jahre später wurde das Zweitmeinungsverfahren ausgeweitet auf geplante Operationen an Knie, Hüfte und Schulter. Konkret kann der Patient die OP-Empfehlung in einem spezialisierten Schmerzzentrum prüfen lassen. Im Anschluss erhält er von dem interdisziplinären Team aus Schmerz-, Physio- und Psychotherapeut eine Empfehlung, auf deren Basis sich der Patient für oder gegen den ursprünglich geplanten Eingriff entscheiden kann.

Unterziehe ich mich einer Rückenoperation oder entscheide ich mich für eine konservative Behandlung – beispielsweise mit Krankengymnastik und Muskelaufbau? Eine Zweitmeinung gibt dem Patienten Handlungsspielraum, selbst zu entscheiden, welcher Weg für ihn der richtige ist.

Nachhaltigkeit steht im Vordergrund

Die Zahlen des TK-Zweitmeinungsverfahrens bei Wirbelsäulenoperationen sprechen für sich: Zwischen 2010 und 2016 führten 90 Prozent der erneut beurteilten Indikationen zu einer alternativen Versorgung, die auf einem direkten Kontakt zwischen dem Arzt, der die Zweitmeinung abgibt und dem Patienten basiert. Sprich: In neun von zehn Fällen ergab eine Zweitmeinung, dass die ursprünglich empfohlene Operation medizinisch nicht nötig ist. Zwei Drittel der Fälle wurden konservativ in der Regelversorgung behandelt, ein Drittel in der Integrierten Versorgung Rückenschmerz. Aktuelle Auswertungen belegen auch die Nachhaltigkeit von Zweitmeinungsverfahren: So kamen acht von zehn Patienten auch zwölf Monate nach der Teilnahme ohne Operation aus.


Volker Möws war bis Juni 2024 Leiter des Geschäftsbereichs „Politik und Kommunikation“ der TK.

Neben Rückenerkrankungen sind weitere relevante Indikationen für Zweitmeinungsverfahren Eingriffe an Hüfte und Knie. Dass hier Bedarf ist, zeigen die Operationszahlen: Im Jahr 2016 wurden allein bei TK-Versicherten 26.851 Erstimplantationen an Hüfte und Knie vorgenommen. Ein regelhafter Ausbau einer Zweitmeinung in diesen Bereichen könnte Entlastung bringen.

Richtlinien für ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren müssen her!

Das Versorgungsstärkungsgesetz legt das Recht des Patienten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung fest. Mit dem Inkrafttreten vor rund zwei Jahren im Juli 2015 hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Richtlinien für geregelte Zweitmeinungsverfahren zu entwickeln. Bisher lassen konkrete Verfahrensvorschläge jedoch auf sich warten. Aber wo stockt es? Bereits existierende freiwillige Zweitmeinungsverfahren von Krankenkassen wie das der TK zeigen mögliche Wege auf. Dieser Erfahrungsschatz bietet dem G-BA vielfältige Hinweise bei der Ausgestaltung, wie zum Beispiel bei der Auswahl der Indikation (für welche Krankheiten ist ein Zweitmeinungsverfahren überhaupt geeignet?), wie ein solches Verfahren aufgebaut werden müsste, damit es die Patienten annehmen, welche Strukturen es braucht, damit die Ergebnisse qualitätsgesichert sind und wie dem Patienten geholfen werden kann, die richtige Entscheidung für sich zu treffen. Dabei würden wir besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung eines telemedizinischen Zweitmeinungsverfahrens legen.

Eine wichtige Erfahrung aus unseren bisherigen Zweitmeinungsverfahren ist der direkte Kontakt zwischen dem Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, und dem Patienten. Aus diesem Grund haben wir diesen Aspekt in unseren gesundheitspolitischen Forderungen aufgegriffen. Papiere allein reichen nicht aus, ein Arzt kann seine Entscheidung als Experte nicht allein auf Basis der Krankenakte fällen. Persönlicher Kontakt ja, jedoch nicht zwingend physisch. Je nach Fall kann hier auch die Telemedizin zum Einsatz kommen, der Videochat beweist sich bereits bei der Video-Sprechstunde als gutes Medium.

Verbindliche Richtlinien für ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren sind längst überfällig. Ungeachtet dessen will die TK im Interesse ihrer Versicherten das erfolgreiche Zweitmeinungsverfahren im Rahmen der Integrierten Versorgung weiter anbieten.


Weiterlesen:

Was steckt hinter dem Begriff Patientensicherheit und engagiert sich die TK für Ihre Versicherten auf dem Gebiet? Eine Übersicht gibt es hier.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise des Zweitmeinungsverfahrens für Wirbelsäulen-OPs bei der TK gibt es hier.

Das TK-Angebot „Behandelt wie ein Spitzensportler“ bietet Versicherten unter anderem eine kostenlose Zweitmeinung bei Sportverletzungen.


Der Bundestagswahl-Countdown auf Wir Techniker:

Die gesundheitspolitischen Forderungen der TK zur Bundestagswahl 2017 im Portal „Presse & Politik“.

TK-Chef Dr. Jens Baas: „Wann, wenn nicht jetzt? Das erwarte ich von der nächsten Bundesregierung.“

Datenverfügbarkeit zur Verbesserung der Versorgung: „Wie wir Big Data für die Versorgung nutzen können. Und müssen.“

Förderung neuer Versorgungsformen: „Das deutsche Gesundheitssystem braucht einen Innovationsschub.“

Koordinierte Notfallversorgung: „Ein Lotsensystem für die Notfallversorgung: Portalpraxen als Teil der Klinik-Notaufnahmen.“

„Telemedizinische Fernbehandlung – warum zögern wir noch?“

„Wo waren wir stehengeblieben?“: Plädoyer für die Stärkung der Sprechenden Medizin

Hybrid-DRG: Zur Sprechstunde oder ins Krankenhaus?


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